Betreff
Bestellung von Vorstandsmitgliedern der Stiftung Kulturkirche St. Jakobi in der Hansestadt Stralsund
Vorlage
B 0036/2019
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

Mit der Beendigung der Amtszeit des Vorstandes der Stiftung Kulturkirche St. Jakobi Stralsund ist gem. § 6 der Stiftungssatzung (siehe Anlage) die Bestellung der Vorstandsmitglieder für die Dauer der neuen Amtszeit vorgesehen. Der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund steht nach hier herrschender Rechtsauffassung das Recht zur Bestellung zweier Mitglieder und deren Stellvertreter zu.


Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1. die Bestellung als

 

  1. Mitglied: Frau Dr. Sonja Gelinek (Amtsleiterin des Amtes für Schule und Sport)

Stellvertreterin: Frau Steffi Behrendt (Amtsleiterin des Amtes für Kultur, Welterbe und Medien)

  1. Mitglied: Ekkehard Wohlgemuth (Amtsleiter des Amtes für Planung und Bau)

Stellvertreter: Dieter Hartlieb (Geschäftsführer der SWS Stadtwerke Stralsund GmbH)

 

in den Vorstand der Stiftung Kulturkirche St. Jakobi Stralsund.

 

2. In sinngemäßer Anwendung des § 71 Abs. 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Fürsorgepflicht der Hansestadt Stralsund gegenüber den Vertretern der Hansestadt Stralsund im Vorstand der Stiftung Kulturkirche St. Jakobi Stralsund.

 


Lösungsvorschlag:

Als Mitglied und dessen jeweiliger Stellvertreter im Vorstand der Stiftung Kulturkirche St. Jakobi Stralsund haben sich für eine weitere Amtszeit zur Verfügung gestellt bzw. stellen sich für die Mitarbeit im Vorstand zur Verfügung und werden zur Bestellung vorgeschlagen:

 

  1. Mitglied: Frau Dr. Sonja Gelinek (Amtsleiterin des Amtes für Schule und Sport)

Stellvertreterin: Frau Steffi Behrendt (Amtsleiterin des Amtes für Kultur, Welterbe und Medien)

  1. Mitglied: Ekkehard Wohlgemuth (Amtsleiter des Amtes für Planung und Bau)

Stellvertreter: Dieter Hartlieb (Geschäftsführer der SWS Stadtwerke Stralsund GmbH)

 


Alternativen:

Die Bürgerschaft beschließt die Auswahl und Bestellung der Vorstandsmitglieder anhand von Vorschlägen, die durch die Fraktionen der Bürgerschaft eingebracht werden.