Einreicherin: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion DIE LINKE, Fraktion Bürger für Stralsund, CDU/FDP-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt
Stralsund beschließt:
Die Geschäftsordnung für die
Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund und ihre Ausschüsse wird wie folgt
geändert:
§ 5, Absatz 4:
Satz 1 wird ersetzt durch:
„Nach Ausschluss der Öffentlichkeit dürfen nur die Mitglieder der Bürgerschaft,
die Vertreter der Kommunalaufsichtsbehörde, die Fraktionsgeschäftsführer, die
Protokollführer und weitere städtische Bedienstete, die hierzu ausdrücklich vom
Oberbürgermeister bestimmt werden, an der Sitzung teilnehmen.“
Begründung:
Die bisherige Praxis sieht vor, dass sowohl die Fraktionsgeschäftsführer (als auch große Teile der Stadtverwaltung) an den nicht-öffentlichen Teilen der Bürgerschaft teilnehmen können. Diese sinnvolle Lösung soll nun verschriftlicht werden und auch für die Ausschüsse Anwendung finden.