Betreff
zu TOP 7.4 "Änderung der Hauptsatzung / Geschäftsordnung"; hier: Öffentlichkeit/Nichtöffentlichkeit
Einreicherin: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion DIE LINKE, Fraktion Bürger für Stralsund, CDU/FDP-Fraktion
Vorlage
AN 0119/2019
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

Die Geschäftsordnung für die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund und ihre Ausschüsse wird wie folgt geändert:

§ 5, Absatz 4:


Satz 1 wird ersetzt durch:

„Nach Ausschluss der Öffentlichkeit dürfen nur die Mitglieder der Bürgerschaft, die Vertreter der Kommunalaufsichtsbehörde, die Fraktionsgeschäftsführer, die Protokollführer und weitere städtische Bedienstete, die hierzu ausdrücklich vom Oberbürgermeister bestimmt werden, an der Sitzung teilnehmen.“


Begründung:

 

Die bisherige Praxis sieht vor, dass sowohl die Fraktionsgeschäftsführer (als auch große Teile der Stadtverwaltung) an den nicht-öffentlichen Teilen der Bürgerschaft teilnehmen können. Diese sinnvolle Lösung soll nun verschriftlicht werden und auch für die Ausschüsse Anwendung finden.