Sachverhalt:
Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 07.12.2017 (Beschlussnummer 2017-VI-09-0718) erhielt der Oberbürgermeister den Auftrag, ein IT- und Start-up Center in Stralsund zu etablieren. Da dies zeitlich erst später realisiert werden kann, soll eine Übergangslösung geschaffen werden. Das Amt für Wirtschaftsförderung/Stadtmarketing erhielt vom Oberbürgermeister den Auftrag im EG der Wasserstraße 68 eine Solche einzurichten. Diese Übergangsvariante erhielt den Namen Makerport.
Die Förderung von
kreativen sowie innovativen Schülern, Studenten aber auch Startups ist das Ziel
des Makerports Stralsund. Es soll eine Umgebung entstehen, in der die werdenden
Unternehmer ihre Vision/Idee zur Marktreife führen können. Des Weiteren ist er
der Hafen für alle innovativen Köpfe der Region. So werden unterschiedliche
Communities entstehen, welche sich zu Fachthemen, neuen Werkzeugen und
ähnlichem austauschen. Dies wiederum führt dazu, dass die Akteure neue Ideen
aus der Gemeinschaft heraus generieren werden und diese auch im Makerport
umsetzen, testen, evaluieren und in einem geschützten Raum zur Marktreife
bringen können. Die damit geförderte Innovationstruktur ermöglicht einen
replizierbaren Innovationsprozess, welcher sich auf unterschiedliche
Kernbereiche der Wirtschaft und Wissenschaft überführen lässt. Gemeinsam mit
der Hochschule, Politik und Wirtschaft wird so ein Ökosystem geschaffen.
Durch diese Verfahrensweise können sowohl die Vorgaben des Landes als auch der Bürgerschaft gleichzeitig umgesetzt werden.
Mit Datum vom 05.09.2018 stellte das Amt einen Fördermittelantrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur (GRWI) an das Landesförderinstitut des Landes MV. Für die Errichtung des Makerport´s wurden Gesamtkosten in Höhe von 160.404,46 EUR nach Kostenschätzung DIN 276 ermittelt.
Hierbei handelt es sich um Instandhaltungen, Neuinstallationen, kleinere Bau- und Montagearbeiten und Anschaffung von Ausstattungen.
Mit Schreiben vom 03.01.2019 wurde der Hansestadt mitgeteilt, dass ihrem Antrag auf Erhöhung des Fördersatzes von 60 auf 90% entsprochen wurde. Damit liegt der Eigenanteil der Stadt bei 10 % der förderfähigen Kosten. Da die Maßnahme „Errichtung eines Makerport“ bisher nicht Bestandteil des Haushaltsplans 2019 ist, ist die außerplanmäßige Einordnung des Vorhabens in Höhe von ca. 160.800,00 EUR erforderlich. Eine kurzfristige, zeitnahe Bearbeitung ist notwendig, da der Makerport seine Tätigkeit ab 01.08.2019 umfänglich aufnehmen soll.
Beschlussvorschlag:
Die Einordnung von außerplanmäßigen Erträgen, Einzahlungen, Aufwendungen und Auszahlungen für das Vorhaben „Errichtung eines Makerport“ in Höhe von 160.800,00 EUR für Instandhaltungen, Neuinstallationen, kleinere Bau- und Montagearbeiten und Anschaffung von Ausstattungen in den Haushalt 2019.
Diese Einordnung wird durch eine 90%-ige Zuwendung des Landesförderinstituts M-V gedeckt. Der 10%-ige Eigenanteil wird durch nicht in Anspruch genommene Planansätze für Eigenanteile für Städtebauförderungsmaßnahmen, Programmjahr 2019 und für Zinsausgaben Kreditmarkt zur Verfügung gestellt.
Die außerplanmäßigen Erträge, Einzahlungen, Aufwendungen und Auszahlungen und die dazugehörigen Deckungen sind in den Haushalt 2019 der Hansestadt Stralsund wie folgt einzuordnen:
Teilhaushalt: 06
Maßnahmen-Nr.: 19-7091-0002
Leistung: 57.1.01.001
Aufwendungen |
|||||
Deckung für: |
|||||
TH |
Leistung |
Sachkonto |
Bezeichnung |
Ver-fügung |
Betrag in EUR |
06 |
57.1.01.001 |
52310000 |
Unterhaltung Technische Gebäudeausrüstung |
10.30 |
600,00 |
06 |
57.1.01.001 |
52310000 |
Unterhaltung Gebäude |
70.91 |
26.000,00 |
06 |
57.1.01.001 |
52310000 |
Unterhaltung Technische Gebäudeausrüstung |
70.91 |
30.800,00 |
06 |
57.1.01.001 |
52370000 |
Unterhaltung Betriebs- und Geschäftsausstattung |
70.91 |
3.600,00 |
06 |
57.1.01.001 |
52380000 |
Geringwertige Geräte und Ausstattungsgegenstände |
70.91 |
7.700,00 |
Summe Aufwendungen |
68.700,00 |
||||
Deckungsquellen: |
|||||
TH |
Leistung |
Sachkonto |
Bezeichnung |
Ver-fügung |
Betrag |
06 |
57.1.01.001 |
41442000 |
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Land |
70.91 |
61.400,00 |
90 |
61.2.01.001 |
57519001 |
Zinsausgaben Kreditmarkt |
20.20 |
7.300,00 |
Summe Deckung |
68.700,00 |
||||
Investitionen |
|||||
Deckung für: |
|||||
TH |
Leistung |
Sachkonto |
Bezeichnung |
Ver-fügung |
Betrag |
06 |
57.1.01.001 |
08270000 |
Erwerb von Vermögensgegenständen bis zu einem Wert von 1000 EUR ohne Umsatzsteuer |
70.91 |
34.100,00 |
06 |
57.1.01.001 |
08290000 |
Erwerb von Vermögensgegenständen über einem Wert von 1000 EUR ohne Umsatzsteuer |
70.91 |
13.800,00 |
06 |
57.1.01.001 |
07220000 |
Betriebstechnik über einem Wert von 1000 EUR ohne Umsatzsteuer |
70.91 |
2.100,00 |
06 |
57.1.01.001 |
01122000 |
Datenverarbeitungs-Software |
10.30 |
900,00 |
06 |
57.1.01.001 |
08224000 |
Hardware und EDV-technische Ausstattung über einem Wert von 1000 EUR ohne Umsatzsteuer |
70.91 |
41.200,00 |
Summe Investitionen |
92.100,00 |
||||
Deckungsquellen: |
|||||
TH |
Leistung |
Sachkonto |
Bezeichnung |
Ver-fügung |
Betrag |
06 |
57.1.01.001 |
23310000 |
Anzahlungen auf Sonderposten aus Zuwendungen vom Land für die Errichtung eines Makerports |
70.91 |
82.500,00 |
14 |
51.1.03.001 |
01920000 |
Eigenanteile für Städtebauförderungsmaßnahmen Programmjahr 2019, Programme A/D/SUB/SOS |
60.40 |
9.600,00 |
Summe Deckung |
92.100,00 |
||||
Summe Aufwand und
Investition |
160.800,00 |
Lösungsvorschlag:
Für die Realisierung des Vorhabens „Errichtung eines Makerport“ im Erdgeschoss der Wasserstraße 68 erfolgt die Einordnung von außerplanmäßigen Erträgen, Einzahlungen, Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von insgesamt 160.800,00 EUR in den Haushalt 2019.
Alternativen:
keine