Betreff
Außerplanmäßige Einordnung des Vorhabens „Errichtung eines Makerport“ in den Haushalt 2019
Vorlage
H 0042/2019
Art
Beschlussvorlage Hauptausschuss

Sachverhalt:

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 07.12.2017 (Beschlussnummer 2017-VI-09-0718) erhielt der Oberbürgermeister den Auftrag, ein IT- und Start-up Center in Stralsund zu etablieren. Da dies zeitlich erst später realisiert werden kann, soll eine Übergangslösung geschaffen werden. Das Amt für Wirtschaftsförderung/Stadtmarketing erhielt vom Oberbürgermeister den Auftrag im EG der Wasserstraße 68 eine Solche einzurichten. Diese Übergangsvariante erhielt den Namen Makerport.

Die Förderung von kreativen sowie innovativen Schülern, Studenten aber auch Startups ist das Ziel des Makerports Stralsund. Es soll eine Umgebung entstehen, in der die werdenden Unternehmer ihre Vision/Idee zur Marktreife führen können. Des Weiteren ist er der Hafen für alle innovativen Köpfe der Region. So werden unterschiedliche Communities entstehen, welche sich zu Fachthemen, neuen Werkzeugen und ähnlichem austauschen. Dies wiederum führt dazu, dass die Akteure neue Ideen aus der Gemeinschaft heraus generieren werden und diese auch im Makerport umsetzen, testen, evaluieren und in einem geschützten Raum zur Marktreife bringen können. Die damit geförderte Innovationstruktur ermöglicht einen replizierbaren Innovationsprozess, welcher sich auf unterschiedliche Kernbereiche der Wirtschaft und Wissenschaft überführen lässt. Gemeinsam mit der Hochschule, Politik und Wirtschaft wird so ein Ökosystem geschaffen.

Durch diese Verfahrensweise können sowohl die Vorgaben des Landes als auch der Bürgerschaft gleichzeitig umgesetzt werden.

Mit Datum vom 05.09.2018 stellte das Amt einen Fördermittelantrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur (GRWI) an das Landesförderinstitut des Landes MV. Für die Errichtung des Makerport´s  wurden Gesamtkosten in Höhe von 160.404,46 EUR nach Kostenschätzung DIN 276 ermittelt.

Hierbei handelt es sich um Instandhaltungen, Neuinstallationen, kleinere Bau- und Montagearbeiten und Anschaffung von Ausstattungen.

Mit Schreiben vom 03.01.2019 wurde der Hansestadt mitgeteilt, dass ihrem Antrag auf Erhöhung des Fördersatzes von 60 auf 90% entsprochen wurde. Damit liegt der Eigenanteil der Stadt bei 10 % der förderfähigen Kosten. Da die Maßnahme „Errichtung eines Makerport“ bisher nicht Bestandteil des  Haushaltsplans 2019 ist, ist die außerplanmäßige Einordnung  des Vorhabens in Höhe von ca. 160.800,00 EUR erforderlich. Eine kurzfristige, zeitnahe Bearbeitung ist notwendig, da der Makerport seine Tätigkeit ab 01.08.2019 umfänglich aufnehmen soll.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Einordnung von außerplanmäßigen Erträgen, Einzahlungen, Aufwendungen und Auszahlungen für das Vorhaben „Errichtung eines Makerport“ in Höhe von 160.800,00 EUR für Instandhaltungen, Neuinstallationen, kleinere Bau- und Montagearbeiten und Anschaffung von Ausstattungen in den Haushalt 2019.

Diese Einordnung wird durch eine 90%-ige Zuwendung des Landesförderinstituts M-V gedeckt. Der 10%-ige Eigenanteil wird durch nicht in Anspruch genommene Planansätze für Eigenanteile für Städtebauförderungsmaßnahmen, Programmjahr 2019 und für Zinsausgaben Kreditmarkt zur Verfügung gestellt.

Die außerplanmäßigen Erträge, Einzahlungen, Aufwendungen und Auszahlungen und die dazugehörigen Deckungen sind in den Haushalt 2019 der Hansestadt Stralsund wie folgt einzuordnen:

Teilhaushalt:                      06
Maßnahmen-Nr.:            19-7091-0002
Leistung:                             57.1.01.001

 

Aufwendungen

Deckung für:

TH

Leistung

Sachkonto

Bezeichnung

Ver-fügung

Betrag in EUR

06

57.1.01.001

52310000

Unterhaltung Technische Gebäudeausrüstung

10.30

600,00

06

57.1.01.001

52310000

Unterhaltung Gebäude

70.91

26.000,00

06

57.1.01.001

52310000

Unterhaltung Technische Gebäudeausrüstung

70.91

30.800,00

06

57.1.01.001

52370000

Unterhaltung Betriebs- und Geschäftsausstattung

70.91

3.600,00

06

57.1.01.001

52380000

Geringwertige Geräte und Ausstattungsgegenstände

70.91

7.700,00

Summe Aufwendungen

68.700,00

Deckungsquellen:

TH

Leistung

Sachkonto

Bezeichnung

Ver-fügung

Betrag

06

57.1.01.001

41442000

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Land

70.91

61.400,00

90

61.2.01.001

57519001

Zinsausgaben Kreditmarkt

20.20

7.300,00

Summe Deckung

68.700,00

Investitionen

Deckung für:

TH

Leistung

Sachkonto

Bezeichnung

Ver-fügung

Betrag

06

57.1.01.001

08270000

Erwerb von Vermögensgegenständen bis zu einem Wert von 1000 EUR ohne Umsatzsteuer

70.91

34.100,00

06

57.1.01.001

08290000

Erwerb von Vermögensgegenständen über einem Wert von 1000 EUR ohne Umsatzsteuer

70.91

13.800,00

06

57.1.01.001

07220000

Betriebstechnik über einem Wert von 1000 EUR ohne Umsatzsteuer

70.91

2.100,00

06

57.1.01.001

01122000

Datenverarbeitungs-Software

10.30

900,00

06

57.1.01.001

08224000

Hardware und EDV-technische Ausstattung über einem Wert von 1000 EUR ohne Umsatzsteuer

70.91

41.200,00

Summe Investitionen

92.100,00

Deckungsquellen:

TH

Leistung

Sachkonto

Bezeichnung

Ver-fügung

Betrag

06

57.1.01.001

23310000

Anzahlungen auf Sonderposten aus Zuwendungen vom Land für die Errichtung eines Makerports

70.91

82.500,00

14

51.1.03.001

01920000

Eigenanteile für Städtebauförderungsmaßnahmen Programmjahr 2019, Programme A/D/SUB/SOS

60.40

9.600,00

Summe Deckung

92.100,00

Summe Aufwand und Investition

160.800,00

 


Lösungsvorschlag:

Für die Realisierung des Vorhabens „Errichtung eines Makerport“ im Erdgeschoss der Wasserstraße 68 erfolgt die Einordnung von außerplanmäßigen Erträgen, Einzahlungen, Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von insgesamt 160.800,00 EUR in den Haushalt 2019.

 

 


Alternativen:

keine