Gemäß § 20 GemHVO Doppik M-V ist der
Bürgermeister verpflichtet, die Gemeindevertretung oder einen von ihr
bestimmten Ausschuss spätestens zum 30.06. des Haushaltsjahres über den
Haushaltsvollzug einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele
zu unterrichten.
Dieser Verpflichtung Rechnung tragend, wird
die Unterrichtung über den Haushaltsvollzug durch das Kämmereiamt im Ausschuss
für Finanzen und Vergabe vorgenommen. Gemäß § 13 Absatz 5 der Hauptsatzung der
Hansestadt Stralsund muss der Hauptausschuss über den Abschluss von
Kreditverträgen regelmäßig informiert werden.
Zwar fand im Haushaltsjahr 2018 keine
Umschuldung bzw. Neuaufnahme von Investitionskrediten statt, dennoch wird der
Berichtspflicht gemäß § 20 GemHVO Doppik M-V für den Zeitraum vom 01.01.2018
bis 31.12.2018 nachgekommen.
Die Informationsvorlage gibt einen
stichtagbezogenen Überblick über den Schuldenstand, die Schuldenentwicklung und die Belastungen
des Haushaltes durch Zins- und Tilgungszahlungen.
Seit dem 01.01.2011 sind die Schulden Teil
der in der Bilanz der Hansestadt Stralsund erfassten städtischen
Verbindlichkeiten. Schulden im Sinne der Informationsvorlage sind nicht
sämtliche in der Bilanz auszuweisende Verbindlichkeiten, sondern nur die
Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten