Betreff
Informationsvorlage zum Zins- und Schuldenmanagement der Hansestadt Stralsund per 31.12.2018
Vorlage
IV 0001/2019
Art
Informationsvorlage

Gemäß § 20 GemHVO Doppik M-V ist der Bürgermeister verpflichtet, die Gemeindevertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss spätestens zum 30.06. des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.

 

Dieser Verpflichtung Rechnung tragend, wird die Unterrichtung über den Haushaltsvollzug durch das Kämmereiamt im Ausschuss für Finanzen und Vergabe vorgenommen. Gemäß § 13 Absatz 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Stralsund muss der Hauptausschuss über den Abschluss von Kreditverträgen regelmäßig informiert werden.

 

Zwar fand im Haushaltsjahr 2018 keine Umschuldung bzw. Neuaufnahme von Investitionskrediten statt, dennoch wird der Berichtspflicht gemäß § 20 GemHVO Doppik M-V für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 nachgekommen.

 

Die Informationsvorlage gibt einen stichtagbezogenen Überblick über den Schuldenstand,  die Schuldenentwicklung und die Belastungen des Haushaltes durch Zins- und Tilgungszahlungen.

 

Seit dem 01.01.2011 sind die Schulden Teil der in der Bilanz der Hansestadt Stralsund erfassten städtischen Verbindlichkeiten. Schulden im Sinne der Informationsvorlage sind nicht sämtliche in der Bilanz auszuweisende Verbindlichkeiten, sondern nur die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten