Einreicherin: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, bei zukünftigen Bewerbungsverfahren, in deren Rahmen der Hauptausschuss bei der Entscheidung zur Besetzung/Bestellung der entsprechenden Positionen beteiligt ist, das Gremium für die Vorauswahl so zu besetzen, dass jede Bürgerschaftsfraktion mindestens eine Person in das Vorauswahlgremium entsenden kann.
Begründung:
Das Verfahren zur
Bestellung der Geschäftsführer der zu 100% in städtischem Eigentum befindlichen
Stralsunder Wohnungsbaugesellschaft wird derzeit umfassend diskutiert und
kritisiert. Wir halten diese Kritik für nachvollziehbar und schlagen daher mit
dem vorliegenden Antrag zukünftig eine transparentere Ausgestaltung des
Verfahrens vor.
Eine bedeutende
Rolle für die Besetzung/Bestellung von Geschäftsführer*innen städtischer
Gesellschaften
spielt ein Auswahlgremium, welches die Entscheidung des Hauptausschusses und
des Aufsichtsrats vorbereitet. Die Mitglieder dieses Gremiums können an den
Bewerbungsgesprächen teilnehmen und Bewerberinnen und Bewerber bewerten.
Aufgrund dieser Bewertungen erfolgt ein Vorschlag an den Aufsichtsrat und an
den Hauptausschuss.
Bisher stellt der
Oberbürgermeister dieses Auswahlgremium zusammen. Im Falle des Verfahrens zur
Bestellung der SWG-Geschäftsführung bestand das Auswahlgremium aus dem
Oberbürgermeister (CDU) selbst, der Aufsichtsratsvorsitzenden (CDU-Fraktion),
dem stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden der SWG (Fraktion Bürger für
Stralsund), der jedoch zur entscheidenden Sitzung verhindert war, zwei
Mitarbeiter*innen des Beteiligungs-controllings und einer Person des
Personaldienstleisters. Mit der vorgeschlagenen Regelung soll der Prozess
objektiviert werden.