Betreff
Verfahren zur Bestellung der Geschäftsführer städtischer Gesellschaften
Einreicherin: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorlage
AN 0060/2019
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:


Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, bei zukünftigen Bewerbungsverfahren, in deren Rahmen der Hauptausschuss bei der Entscheidung zur Besetzung/Bestellung der entsprechenden Positionen beteiligt ist, das Gremium für die Vorauswahl so zu besetzen, dass jede Bürgerschaftsfraktion mindestens eine Person in das Vorauswahlgremium entsenden kann.

 


Begründung:

 

Das Verfahren zur Bestellung der Geschäftsführer der zu 100% in städtischem Eigentum befindlichen Stralsunder Wohnungsbaugesellschaft wird derzeit umfassend diskutiert und kritisiert. Wir halten diese Kritik für nachvollziehbar und schlagen daher mit dem vorliegenden Antrag zukünftig eine transparentere Ausgestaltung des Verfahrens vor.

Eine bedeutende Rolle für die Besetzung/Bestellung von Geschäftsführer*innen städtischer

Gesellschaften spielt ein Auswahlgremium, welches die Entscheidung des Hauptausschusses und des Aufsichtsrats vorbereitet. Die Mitglieder dieses Gremiums können an den Bewerbungsgesprächen teilnehmen und Bewerberinnen und Bewerber bewerten. Aufgrund dieser Bewertungen erfolgt ein Vorschlag an den Aufsichtsrat und an den Hauptausschuss.

Bisher stellt der Oberbürgermeister dieses Auswahlgremium zusammen. Im Falle des Verfahrens zur Bestellung der SWG-Geschäftsführung bestand das Auswahlgremium aus dem Oberbürgermeister (CDU) selbst, der Aufsichtsratsvorsitzenden (CDU-Fraktion), dem stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden der SWG (Fraktion Bürger für Stralsund), der jedoch zur entscheidenden Sitzung verhindert war, zwei Mitarbeiter*innen des Beteiligungs-controllings und einer Person des Personaldienstleisters. Mit der vorgeschlagenen Regelung soll der Prozess objektiviert werden.