Betreff
Stiftungsangelegenheiten - überplanmäßige Ausgabe 2019 für die Stiftung Deutsches Meeresmuseum
Vorlage
H 0014/2019
Art
Beschlussvorlage Hauptausschuss

Sachverhalt:

Das Deutsche Meeresmuseum – Museum für Meereskunde und Fischerei ˑ Aquarium (DMM) wurde aufgrund seiner gesamtnationalen Aufgabenstellung am 1.1.1994 in eine selbständige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Stralsund umgewandelt. Stifter sind die Hansestadt Stralsund und der Förderverein Deutsches Meeresmuseum (ehemals Verein der Freunde und Förderer des Meeresmuseums e. V). Das Deutsche Meeresmuseum hat als einziges Museum seiner Art in Deutschland die gesamtstaatliche Aufgabe, die Fauna und Flora des Meeres sowie ihre Erforschung und wirtschaftliche Nutzung durch den Menschen unter nationalen und internationalen Aspekten museal darzustellen und wissenschaftlich zu bearbeiten. Es ist eine kulturell wissenschaftliche Institution, die das Thema Mensch und Lebewesen des Meeres komplex untersucht und darstellt. Vorrangig hat es die Entwicklungsprozesse und ökologischen Zusammenhänge des Lebens im Meer sowie die Wechselbeziehungen zwischen Mensch und Meeresorganismen wissenschaftlich zu erforschen und allgemeinverständlich zu vermitteln, aber auch die tangierenden Themen der Kulturgeschichte mit einzubeziehen. Im Dezember 2001 ist das Deutsche Meeresmuseum in das Blaubuch aufgenommen worden, eine Liste von 23 national bedeutsamen kulturellen Einrichtungen in den neuen Bundesländern (Auszüge aus Vorbericht des Wirtschaftsplanes dmm). Damit nimmt die Stiftung eine im dringenden Interesse der Hansestadt Stralsund liegende Aufgabe im Sinne  § 2 der KV M-V wahr.

 

Seit Gründung der Stiftung erhält das DMM jährliche institutionelle Zuwendungen insbesondere durch Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern sowie durch die Hansestadt Stralsund.

 

Im Rahmen der erfolgten Zusammenlegung der Ozeaneum Stralsund GmbH und der Stiftung DMM obliegt nunmehr die Bewirtschaftung des Hauses Ozeaneum der Stiftung DMM, die die Mitarbeiter der Ozeaneum Stralsund GmbH gemäß § 613 a BGB übernommen hat. Die Stiftung als Arbeitgeberin beabsichtigt „im Hinblick auf die tarifliche Gleichbehandlung und deren Auswirkungen auf den Betriebsfrieden die Beschäftigungszeiten“ der dazugekommenen Mitarbeiter aus der Ozeaneum Stralsund GmbH anzurechnen und die finanziellen Auswirkungen nach Zustimmung der Zuwendungsgeber mit einem Nachtragswirtschaftsplan zu begründen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden in Abstimmung zwischen Bund und Stiftung einige Stellenbeschreibungen an die zukünftigen Aufgaben in der Stiftung DMM noch angepasst und abermals durch den Bund geprüft. Das Endergebnis steht noch aus.

 

Eine Stufenzuordnung der Beschäftigten des Ozeaneums im Rahmen des erfolgten Betriebsübergangs nach § 613 a BGB als tarifliche Maßnahme in sinngemäßer Anwendung des § 16 Absatz 2 Satz 3 VKA (Kommunen) ist zulässig und begründet. Durch eine gemeinsam beabsichtigte Zustimmung der Zuwendungsgeber auf Förderfähigkeit der Stufenzuordnung und deren Mehrkosten wird ab dem Wirtschaftsjahr 2019 zu einem Mehrbedarf an jährlichen Personalkosten führen. Der Hauptzuwendungsgeber Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien informierte hierzu schriftlich über eine zusätzliche Mittelerhöhung im Rahmen der Fusion von Stiftung Deutsches Meeresmuseum und Ozeaneum Stralsund GmbH ab 2019 um weitere 294.000 Euro auf nunmehr 1.467.000 Euro für den Erfolgsplan (insgesamt 1.552.000 Euro inkl. Investitionen). Diese Mittel werden zur „Finanzierung der Personalkosten für die 2018 hinzugekommenen Stellen des Ozeaneums veranschlagt“ und stehen zudem unter dem Vorbehalt der Komplementärfinanzierung entsprechend des institutionellen Förderschlüssels durch Land und Stadt (Förderschlüssel: Bund 50 %; Land M-V 25%; HST 25 %). Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern wird die entsprechenden Finanzierungsanteile (hier 147.000 Euro) ebenso erhöhen.

 

In der Hansestadt Stralsund wurden zum Zeitpunkt der Erstellung des Doppelhaushaltes  2018/2019 im Jahr 2017 die zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Daten aus der Finanzplanung der Stiftung verwandt und eine Fortschreibung des Zuschusses an die Stiftung Deutsches Meeresmuseum – Museum für Meereskunde und Fischerei · Aquarium vorgenommen. Die benannten überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 147.000,00 Euro sind gemäß den oben dargelegten Sachverhalten angemessen und gemäß § 52 Kommunalverfassung M-V notwendig. Sie sind unvorhergesehen und durch die Zusagen der anderen Zuwendungsgeber und Sicherstellung der Gesamtfinanzierung der Stiftung unabweisbar.

 

Die Zuständigkeit des Hauptausschusses ergibt sich aus § 10 Absatz 3 Punkt 2 der Hauptsatzung.  


Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Stiftung  Deutsches Meeresmuseum  - Museum für Meereskunde und Fischerei · Aquarium werden überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 147.000,00 Euro zur Absicherung der Finanzierung ihrer unabweisbaren Aufwendungen und der Komplementärfinanzierung  im Teilhaushalt 90, Leistung 25.1.03.001, Sachkonto 54147000 zur Verfügung gestellt.

Die finanzielle Deckung erfolgt aus Mehrerträgen und Mehreinzahlungen aus dem Familienleistungsausgleich im Teilhaushalt 90, Leistung 61.1.01.001, Sachkonto 40521000. 


Lösungsvorschlag:

Die oben genannten überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 147.000,00 Euro sind gemäß § 52 Kommunalverfassung M-V unvorhergesehen und unabweisbar. Der 25-%-ige Anteil der Hansestadt Stralsund an der Mitfinanzierung der Personalkosten für die Personalkosten der hinzugekommenen Stellen des Ozeaneums gemäß § 613 a BGB werden haushaltsrechtlich ab dem Wirtschaftsjahr 2019 zur Verfügung gestellt. Damit ist eine Gesamtfinanzierung der Aufwendungen der Stiftung DMM sichergestellt.


Alternativen:

keine