Sachverhalt:
Das Deutsche Meeresmuseum – Museum für Meereskunde und Fischerei ˑ Aquarium (DMM) wurde aufgrund seiner gesamtnationalen Aufgabenstellung
am 1.1.1994 in eine selbständige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in
Stralsund umgewandelt. Stifter sind die Hansestadt Stralsund und der
Förderverein Deutsches Meeresmuseum (ehemals Verein der Freunde und Förderer
des Meeresmuseums e. V). Das Deutsche Meeresmuseum hat als einziges Museum
seiner Art in Deutschland die gesamtstaatliche Aufgabe, die Fauna und Flora des
Meeres sowie ihre Erforschung und wirtschaftliche Nutzung durch den Menschen
unter nationalen und internationalen Aspekten museal darzustellen und
wissenschaftlich zu bearbeiten. Es ist eine kulturell wissenschaftliche
Institution, die das Thema Mensch und Lebewesen des Meeres komplex untersucht
und darstellt. Vorrangig hat es die Entwicklungsprozesse und ökologischen
Zusammenhänge des Lebens im Meer sowie die Wechselbeziehungen zwischen Mensch
und Meeresorganismen wissenschaftlich zu erforschen und allgemeinverständlich
zu vermitteln, aber auch die tangierenden Themen der Kulturgeschichte mit
einzubeziehen. Im Dezember 2001 ist das Deutsche Meeresmuseum in das Blaubuch
aufgenommen worden, eine Liste von 23 national bedeutsamen kulturellen
Einrichtungen in den neuen Bundesländern (Auszüge aus Vorbericht des Wirtschaftsplanes
dmm). Damit nimmt die Stiftung eine im dringenden Interesse der Hansestadt
Stralsund liegende Aufgabe im Sinne § 2
der KV M-V wahr.
Seit Gründung der Stiftung erhält das DMM jährliche institutionelle
Zuwendungen insbesondere durch Die Beauftragte der
Bundesregierung für Kultur und Medien, das Ministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern sowie durch die Hansestadt
Stralsund.
Im Rahmen der erfolgten
Zusammenlegung der Ozeaneum Stralsund GmbH und der Stiftung DMM obliegt nunmehr die Bewirtschaftung des
Hauses Ozeaneum der Stiftung DMM, die die Mitarbeiter der Ozeaneum Stralsund
GmbH gemäß § 613 a BGB übernommen hat. Die Stiftung als Arbeitgeberin
beabsichtigt „im Hinblick auf die tarifliche
Gleichbehandlung und deren Auswirkungen auf den Betriebsfrieden die
Beschäftigungszeiten“ der dazugekommenen Mitarbeiter aus der Ozeaneum Stralsund
GmbH anzurechnen und die finanziellen Auswirkungen nach Zustimmung der
Zuwendungsgeber mit einem Nachtragswirtschaftsplan zu begründen. Zum
gegenwärtigen Zeitpunkt werden in Abstimmung zwischen Bund und Stiftung einige
Stellenbeschreibungen an die zukünftigen Aufgaben in der Stiftung DMM noch
angepasst und abermals durch den Bund geprüft. Das Endergebnis steht noch aus.
Eine Stufenzuordnung der
Beschäftigten des Ozeaneums im Rahmen des erfolgten Betriebsübergangs nach §
613 a BGB als tarifliche Maßnahme in sinngemäßer Anwendung des § 16 Absatz 2
Satz 3 VKA (Kommunen) ist zulässig und begründet. Durch eine gemeinsam
beabsichtigte Zustimmung der Zuwendungsgeber auf Förderfähigkeit der
Stufenzuordnung und deren Mehrkosten wird ab dem Wirtschaftsjahr 2019 zu einem
Mehrbedarf an jährlichen Personalkosten führen. Der Hauptzuwendungsgeber Die
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien informierte hierzu
schriftlich über eine zusätzliche Mittelerhöhung im Rahmen der Fusion von
Stiftung Deutsches Meeresmuseum und Ozeaneum Stralsund GmbH ab 2019 um weitere
294.000 Euro auf nunmehr 1.467.000 Euro für den Erfolgsplan (insgesamt
1.552.000 Euro inkl. Investitionen). Diese Mittel werden zur „Finanzierung der
Personalkosten für die 2018 hinzugekommenen Stellen des Ozeaneums veranschlagt“
und stehen zudem unter dem Vorbehalt der Komplementärfinanzierung entsprechend
des institutionellen Förderschlüssels durch Land und Stadt (Förderschlüssel:
Bund 50 %; Land M-V 25%; HST 25 %). Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft
und Kultur Mecklenburg-Vorpommern wird die entsprechenden Finanzierungsanteile
(hier 147.000 Euro) ebenso erhöhen.
In der Hansestadt Stralsund wurden zum Zeitpunkt der Erstellung des
Doppelhaushaltes 2018/2019 im Jahr 2017
die zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Daten aus der Finanzplanung der Stiftung
verwandt und eine Fortschreibung des Zuschusses an die Stiftung Deutsches
Meeresmuseum – Museum für Meereskunde und Fischerei · Aquarium
vorgenommen. Die benannten überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in
Höhe von 147.000,00 Euro sind gemäß den oben dargelegten Sachverhalten
angemessen und gemäß § 52 Kommunalverfassung M-V notwendig. Sie sind
unvorhergesehen und durch die Zusagen der anderen Zuwendungsgeber und
Sicherstellung der Gesamtfinanzierung der Stiftung unabweisbar.
Die Zuständigkeit des Hauptausschusses ergibt sich aus § 10 Absatz 3 Punkt 2 der Hauptsatzung.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der Hansestadt Stralsund beschließt:
Der Stiftung Deutsches Meeresmuseum - Museum für Meereskunde und Fischerei · Aquarium werden überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 147.000,00 Euro zur Absicherung der Finanzierung ihrer unabweisbaren Aufwendungen und der Komplementärfinanzierung im Teilhaushalt 90, Leistung 25.1.03.001, Sachkonto 54147000 zur Verfügung gestellt.
Die finanzielle Deckung erfolgt aus Mehrerträgen und Mehreinzahlungen aus dem Familienleistungsausgleich im Teilhaushalt 90, Leistung 61.1.01.001, Sachkonto 40521000.
Lösungsvorschlag:
Die oben genannten überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 147.000,00 Euro sind gemäß § 52 Kommunalverfassung M-V unvorhergesehen und unabweisbar. Der 25-%-ige Anteil der Hansestadt Stralsund an der Mitfinanzierung der Personalkosten für die Personalkosten der hinzugekommenen Stellen des Ozeaneums gemäß § 613 a BGB werden haushaltsrechtlich ab dem Wirtschaftsjahr 2019 zur Verfügung gestellt. Damit ist eine Gesamtfinanzierung der Aufwendungen der Stiftung DMM sichergestellt.
Alternativen:
keine