Betreff
Rechtliche Zuordnung von Grundstücken in Neuendorf auf Hiddensee 1999 durch die OFD Rostock
Einreicher: Matthias Laack
Vorlage
kAF 0018/2019
Art
kleine Anfrage

Anfrage:

1.

Welche Bedingungen waren 1999 an die Zuordnung der Grundstücke an die Hansestadt Stralsund und Gemeinde Seebad Hiddensee zu je 50 % geknüpft?

 

2.

Sind die Flurstücke in die Katasterfortschreibungen eingetragen worden, wenn ja, was steht dort drin?

 

3. Wie wurden die Flächen und ihre Grenzen 1999 genau bestimmt?

 


Aussprache: Ja/  Nein


Begründung:

 

Im Bebauungsplan von Neuendorf auf Hiddensee ca. 10 Jahre später zu öffentlichen Flächen gemacht, wohl ohne genaue Bestimmung und Abgrenzung zum Eigentum der Neuendorfer.

Das aber ist geltendes Bebauungsrecht – also Bebauungsrecht ist nicht bebaubare öffentliche Stadtpark- und Wegeflächen.