Betreff
Straßenausbaubeiträge und sanierungsrechtliche Ausbaubeiträge
Einreicher: Dr. Arnold von Bosse, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Vorlage
kAF 0017/2019
Art
kleine Anfrage

Anfrage:

1.           

Welche Straßenausbaumaßnahmen befinden sich seit 2017 in Planung und (Teil-) Ausführung, bzw. wurden abgeschlossen (bitte konkret benennen) und wie erfolgt(e) dazu der Umgang zur Erhebung von Beiträgen?

 

2.           

Welche Konsequenzen hat der zukünftige Verzicht auf die Erhebung von Straßen-ausbaubeiträgen

 

a) für den Haushalt der Hansestadt Stralsund und

b) für die Maßnahmen, die derzeit geplant, bzw. (teilweise) umgesetzt wurden?

 

3.           

Welche Konsequenzen hat der Verzicht auf die Erhebung von Straßenausbau-beiträgen zukünftig für die Erhebung sanierungsrechtlicher Ausbaubeiträge?

 


Aussprache: Ja/  Nein


Begründung:

Die Landesregierung beabsichtigt zukünftig die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass in Mecklenburg-Vorpommern keine Straßenausbaubeiträge mehr erhoben werden. Auch wenn nach öffentlichen Verlautbarungen der Mehrheitsfraktionen im Schweriner Landtag sowie Mitgliedern der Landesregierung deutlich gemacht wird, dass eine rückwirkende Stichtagsregelung beabsichtigt ist, erbitten wir Auskünfte dazu, welche Konsequenzen diese Schritte für Bürgerinnen und Bürger einzelner Maßnahmen haben.

 

 

 

 

Darüber hinaus erbitten wir Auskünfte dazu, welche Konsequenzen dies für die Erhebung sanierungsrechtlicher Ausgleichsbeträge hat, denn gem. BauGB hat der Eigentümer eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks zur Finanzierung der Sanierung einen Ausgleichsbetrag zu zahlen, welcher der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwerts seines Grundstücks entspricht. Gleichzeitig werden dann aber keine Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge für die erstmalige Herstellung, Erweiterung oder Verbesserung von Erschließungsanlagen erhoben.

 

Des Weiteren sind die Konsequenzen des Vorhabens für den Haushalt der Hansestadt von Interesse.