Einreicher: Dr. Annelore Stahlberg, CDU/FDP-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der
Hansestadt Stralsund beschließt:
Die Stadtverwaltung
wird beauftragt die Baumschutzsatzung der Hansestadt Stralsund vom 20.01.2004
in Anlehnung an das Naturschutzausführungsgesetz M-V vom 23.02.2010 unter besonderer
Berücksichtigung der Deregulierung im Interesse der Bürger mit Hausgärten und
der Kleingartenvereine zeitnah zu ändern.
Begründung:
Die Anforderungen in
der Satzung gehen über die der bundes- und landesgesetzlichen Forderungen
bezüglich des Baumschutzes hinaus. So unterliegen u.a. im Landesgesetz Gehölze
in Hausgärten nicht dem Schutzstatus (ausgenommen Eichen, Ulmen, Platanen,
Linden und Buchen ab einem Stammumfang von 100 cm, gemessen in einer Höhe von
1,30 m). Überdies sind auch Kleingartenanlagen in Gänze und nicht nur die
Kleingartenparzellen ausgenommen.
Nach der
Baumschutzsatzung der Hansestadt gilt eine weitergehende generelle
Genehmigungspflicht beim Beseitigen von Bäumen ab einem Stammumfang von 80 cm
in einer Höhe von 1,0 m.
Mit der Angleichung
der Satzung an den gesetzlichen Baumschutz wird nicht nur den Bürgern
entgegengekommen sondern auch erheblicher Verwaltung- und damit Personalaufwand
reduziert, der für andere Aufgaben der Stadtverwaltung eingesetzt werden
könnte.
Dr. Annelore
Stahlberg
CDU/FDP-Fraktion