Betreff
Überarbeitung der Baumschutzsatzung der Hansestadt Stralsund
Einreicher: Dr. Annelore Stahlberg, CDU/FDP-Fraktion
Vorlage
AN 0007/2019
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Die Stadtverwaltung wird beauftragt die Baumschutzsatzung der Hansestadt Stralsund vom 20.01.2004 in Anlehnung an das Naturschutzausführungsgesetz M-V vom 23.02.2010 unter besonderer Berücksichtigung der Deregulierung im Interesse der Bürger mit Hausgärten und der Kleingartenvereine zeitnah zu ändern.

 

 


Begründung:

 

Die Anforderungen in der Satzung gehen über die der bundes- und landesgesetzlichen Forderungen bezüglich des Baumschutzes hinaus. So unterliegen u.a. im Landesgesetz Gehölze in Hausgärten nicht dem Schutzstatus (ausgenommen Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Buchen ab einem Stammumfang von 100 cm, gemessen in einer Höhe von 1,30 m). Überdies sind auch Kleingartenanlagen in Gänze und nicht nur die Kleingartenparzellen ausgenommen.

Nach der Baumschutzsatzung der Hansestadt gilt eine weitergehende generelle Genehmigungspflicht beim Beseitigen von Bäumen ab einem Stammumfang von 80 cm in einer Höhe von 1,0 m.

Mit der Angleichung der Satzung an den gesetzlichen Baumschutz wird nicht nur den Bürgern entgegengekommen sondern auch erheblicher Verwaltung- und damit Personalaufwand reduziert, der für andere Aufgaben der Stadtverwaltung eingesetzt werden könnte.

 

 

 

Dr. Annelore Stahlberg

CDU/FDP-Fraktion