Betreff
zur finanziellen Leistungsfähigkeit, Einreicher: Michael Philippen, Fraktion Bürger für Stralsund
Vorlage
kAF 0009/2019
Art
kleine Anfrage

Anfrage:

 

 

  1. Wie beurteilt die Verwaltung die finanzielle Leistungsfähigkeit der Hansestadt Stralsund?

 

  1. Ist die Hansestadt Stralsund weiterhin in der Lage die Eigenmittel für wichtige Investitionsvorhaben aus dem Haushalt bereitzustellen?

 

  1. Können in den nächsten Jahren, für die Stralsunder Bevölkerung äußerst wichtige Investitionsvorhaben ohne Steuererhöhungen durchgeführt werden?

 

 


Aussprache: Ja/  Nein


Begründung:

 

Mit der Genehmigung des Doppelhaushalts 2018/2019 wurde der Hansestadt Stralsund die dauernde Leistungsfähigkeit für die Jahre 2018 und 2019 durch das Innenministerium abgesprochen. Bei zum Teil viel höheren Ausgaben, z. B. für das Theater, nicht erzielter Einnahmen, z. B. „Bettensteuer“ ergibt sich die Frage ob es ab dem Jahr 2020 überhaupt noch möglich ist die Eigenmittel für Investitionen aus dem städtischen Haushalt bereit zu stellen.

 

 

 

gez. Michael Philippen

Fraktionsvorsitzender

Fraktion Bürger für Stralsund