Einreicherin: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Begründung:
Der Bebauungsplan Nr. 67 „Gelände westlich des Straßenbauamtes an der
Greifswalder Chaussee, Andershof“ definiert als planerische Zielsetzung den Bau
einer Kindertagesstätte, eines Altenwohnheimes, eines Nahversorgers
einschließlich der erforderlichen Stellplätze und Wohnbebauung.
Da sich auf einem wesentlichen Teilbereich der geplanten
Fläche Wald befindet, ist die Zustimmung der Forstbehörde zu einer
Waldumwandlung erforderlich. Die Behörde sieht das öffentliche Interesse für
die Kindertagesstätte und das Altenwohnheim, schließt eine Waldumwandlung für
die übrigen Bereiche jedoch aus. Es ist daher ein langes Bebauungsplanverfahren
zu erwarten. Darauf weist auch die Forstbehörde hin und hat der Verwaltung
daher eine Trennung des Verfahrens vorgeschlagen.