Betreff
Änderungsantrag zu Vorlage B 0025/2018 B-Plan 67; hier: Abtrennung der geplanten Nutzungen
Einreicherin: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorlage
AN 0083/2018
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:


Die Bürgerschaft beschließt, den für den Bau einer Kindertagesstätte sowie für den Bau eines Altenwohnheims vorgesehenen Teilbereich des Bebauungsplans abzutrennen. Dieser Bereich wird in einem Einzelverfahren weitergeführt.

 


Begründung:

Der Bebauungsplan Nr. 67 „Gelände westlich des Straßenbauamtes an der Greifswalder Chaussee, Andershof“ definiert als planerische Zielsetzung den Bau einer Kindertagesstätte, eines Altenwohnheimes, eines Nahversorgers einschließlich der erforderlichen Stellplätze und Wohnbebauung.

 

Da sich auf einem wesentlichen Teilbereich der geplanten Fläche Wald befindet, ist die Zustimmung der Forstbehörde zu einer Waldumwandlung erforderlich. Die Behörde sieht das öffentliche Interesse für die Kindertagesstätte und das Altenwohnheim, schließt eine Waldumwandlung für die übrigen Bereiche jedoch aus. Es ist daher ein langes Bebauungsplanverfahren zu erwarten. Darauf weist auch die Forstbehörde hin und hat der Verwaltung daher eine Trennung des Verfahrens vorgeschlagen.