Betreff
Änderungsantrag zu AN 0058/2018 "Luftwärmepumpen"
Einreicherin: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorlage
AN 0066/2018
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:


Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

Der Antragstext wird ersetzt durch:

„Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, durch welche Maßnahmen potentiellen Lärmbeeinträchtigungen durch Luftwärmepumpen im Stadtgebiet angemessen begegnet werden kann. Die Ergebnisse werden den entsprechenden Fachausschüssen und den Fraktionen, sowie den fraktionslosen Bürgerschaftsmitgliedern zur Beratung vorgelegt.“

 


Begründung:

Eine generelle Absage an Luftwärmepumpen außerhalb von Gebäuden ist im Sinne des Klimaschutzes nicht sinnvoll, denn eine einzelne Wärmepumpe spart gegenüber fossilen Heizsystemen erhebliche Mengen des Klimakillers Kohlendioxyd. Angesichts der Tatsache, dass in Deutschland ein wachsender Markt für Luftwärmepumpen entstanden ist, stellt dies einen bedeutsamen Beitrag zum Klimaschutz dar. Mit dem durch den Antragsteller beabsichtigten Verbot droht aber, dass Eigentümer ganz auf den Einsatz von Luftwärmepumpen verzichten.

Der Antrag ist aber auch nicht sinnvoll und nicht zielführend im Sinne des berechtigten Anliegens eines wirksamen Lärmschutzes in Wohngebieten. So gibt es Lärmemissionen von innen liegenden Luftwärmepumpen, die lauter sind, als manche Emissionen von modernen Anlagen, die gut ausgerichtet und isoliert außerhalb neben Wohnhäusern auf Grundstücken stehen. Zudem ist nicht zu unterschätzen, welche Herausforderungen auch die Positionierung in Gebäuden in Bezug auf Vibrationen und Geräuschpegel für die Hauseigentümer mit sich bringen.