Einreicherin: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Der Antragstext wird ersetzt durch:
„Der Oberbürgermeister wird
beauftragt zu prüfen, durch welche Maßnahmen potentiellen
Lärmbeeinträchtigungen durch Luftwärmepumpen im Stadtgebiet angemessen begegnet
werden kann. Die Ergebnisse werden den entsprechenden Fachausschüssen und den
Fraktionen, sowie den fraktionslosen Bürgerschaftsmitgliedern zur Beratung
vorgelegt.“
Begründung:
Eine
generelle Absage an Luftwärmepumpen außerhalb von Gebäuden ist im Sinne des
Klimaschutzes nicht sinnvoll, denn eine einzelne Wärmepumpe spart gegenüber
fossilen Heizsystemen erhebliche Mengen des Klimakillers Kohlendioxyd.
Angesichts der Tatsache, dass in Deutschland ein wachsender Markt für
Luftwärmepumpen entstanden ist, stellt dies einen bedeutsamen Beitrag zum
Klimaschutz dar. Mit dem durch den Antragsteller beabsichtigten Verbot droht
aber, dass Eigentümer ganz auf den Einsatz von Luftwärmepumpen verzichten.
Der Antrag ist aber auch nicht sinnvoll und nicht zielführend im Sinne
des berechtigten Anliegens eines wirksamen Lärmschutzes in Wohngebieten. So
gibt es Lärmemissionen von innen liegenden Luftwärmepumpen, die lauter sind,
als manche Emissionen von modernen Anlagen, die gut ausgerichtet und isoliert
außerhalb neben Wohnhäusern auf Grundstücken stehen. Zudem ist nicht zu
unterschätzen, welche Herausforderungen auch die Positionierung in Gebäuden in
Bezug auf Vibrationen und Geräuschpegel für die Hauseigentümer mit sich
bringen.