Sachverhalt:

Gemäß § 73 Absatz 1 Nr. 1 der Kommunalverfassung M-V hat die Gemeinde dafür Sorge zu tragen, dass für jedes Wirtschaftsjahr ein Wirtschaftsplan aufgestellt, der Wirtschaftsführung eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde gelegt und der Wirtschaftsplan der Gemeindevertretung zur Kenntnis gebracht wird.

 

Aufgrund der in § 71 Kommunalverfassung M-V gesetzlich festgelegten Weisungsgebundenheit des bevollmächtigten Vertreters der Gesellschafterin Hansestadt Stralsund in der Gesellschafterversammlung bei Angelegenheiten von besonderer Bedeutung in Verbindung mit den Leitlinien guter Unternehmensführung der Hansestadt Stralsund, wird die Bestätigung des Wirtschaftsplanes der  Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund zur Beschlussfassung vorgelegt (Erhalt eines städtischen Zuschusses, Kredite zur Liquiditätssicherung). 


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund, weisungsbefugt gegenüber den städtischen Vertretern in der Gesellschafterversammlung der Unternehmen, beschließt:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund nimmt den Wirtschaftsplan der Theater Vorpommern GmbH für das Geschäftsjahr 2018 gemäß Anlage zur Kenntnis und stimmt der Genehmigung des Wirtschaftsplanes 2018 durch den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Theater Vorpommern GmbH zu.

 

Der Wirtschaftsplan der Theater Vorpommern GmbH gilt mit seiner Beschlussfassung gemäß § 1 der Gemeindehaushaltsverordnung M-V als Anlage zum Haushaltsplan 2018.


Lösungsvorschlag:

Die Geschäftsführung der Theater Vorpommern GmbH hat in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung einen Wirtschaftsplan einschließlich eines fünfjährigen Finanzplanes aufzustellen. Dieser ist gemäß § 20 des Gesellschaftsvertrages durch die Gesellschafterversammlung zu beschließen.

 

Für die Erstellung des Wirtschaftsplanes 2018 wurde das Fortführungsprinzip (auch  Grundsatz der Unternehmensfortführung) angewandt. Da dieser Wirtschaftsplan die noch ausstehenden Entscheidungen zu Fusion oder Kooperation nicht beinhaltet, wurde ein vorläufiger Wirtschaftsplan 2018 als weitere Arbeitsgrundlage erstellt. Zu gegebener Zeit werden die Änderungen durch einen Nachtragswirtschaftsplan begründet.

 

Auf Grund von finanziellen Zusagen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V (Land) über den Basiszuschuss laut Zielvereinbarung und den entsprechenden Ko-Finanzierungen der Träger insbesondere zu den erhöhten Zuschussbedarfen aus den abgeschlossenen Haustarifverträgen in 2017/2018 (siehe Informationen am 14.03.2017 im Hauptausschuss und 17.05.2017 in der Bürgerschaft) wurde der Wirtschaftsplan 2018 durch die Gesellschaft entsprechend aufgestellt.

 

Für das Wirtschaftsjahr 2018 hat die Hansestadt Stralsund auf Antrag bisher erst die Basiszuschüsse (7.958,6 T€) vom Land teilbeschieden bekommen und diese gleichlautend an die Theater Vorpommern GmbH weitergereicht. Bezüglich der weiterhin beantragten Finanzmittel ergeht laut Zuwendungsbescheid des Landes ein gesonderter Bescheid.

 

Der vorgelegte vorläufige Wirtschaftsplan 2018 wurde im Aufsichtsrat der Gesellschaft am 17.04.2018 beraten und der Gesellschafterversammlung zur entsprechenden Beschlussfassung empfohlen.

 

Der vorliegende Wirtschaftsplan 2018 ist in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung M-V aufgestellt. Er wird in Umsetzung des § 71 KV M-V in Verbindung mit den Leitlinien guter Unternehmensführung zur Beratung und Beschlussfassung als unternehmerische Entscheidung eingebracht.

 


Alternativen:

Es ist keine Alternative vorgesehen.