Die Bürgerschaft der
Hansestadt Stralsund beschließt:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung
zwischen der Hansestadt Stralsund und der Gemeinde Kramerhof über den
abwehrenden Brandschutz und die Technische Hilfsleistung (Beschlussnummer
2003-III-07-0960) zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen und Verhandlungen
über eine Anpassung des Pauschalbetrages aufzunehmen.
Mit dem o.g.
Beschluss vom 13.11.2003 verpflichtete sich die Hansestadt Stralsund gegenüber
der Gemeinde Kramerhof ab dem 01.01.2004 zur Durchführung der Aufgaben nach § 2
Abs. 1, Pkt. A, b und d BrSchG M-V für das Gemeindegebiet Kramerhof. Nach fast
15 Jahren gehört der Pauschalbetrag den die Gemeinde Kramerhof an die
Hansestadt Stralsund bezahlt überprüft und angeglichen. Denn fast alle Kosten
haben sich inzwischen deutlich erhöht.