Betreff
zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der HST und der Gemeinde Kramerhof, Einreicher: Fraktion Bürger für Stralsund
Vorlage
AN 0036/2018
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Hansestadt Stralsund und der Gemeinde Kramerhof über den abwehrenden Brandschutz und die Technische Hilfsleistung (Beschlussnummer 2003-III-07-0960) zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen und Verhandlungen über eine Anpassung des Pauschalbetrages aufzunehmen.

 

 


Begründung:

 

Mit dem o.g. Beschluss vom 13.11.2003 verpflichtete sich die Hansestadt Stralsund gegenüber der Gemeinde Kramerhof ab dem 01.01.2004 zur Durchführung der Aufgaben nach § 2 Abs. 1, Pkt. A, b und d BrSchG M-V für das Gemeindegebiet Kramerhof. Nach fast 15 Jahren gehört der Pauschalbetrag den die Gemeinde Kramerhof an die Hansestadt Stralsund bezahlt überprüft und angeglichen. Denn fast alle Kosten haben sich inzwischen deutlich erhöht.

 


 

 

 

 

Michael Philippen

Fraktionsvorsitzender