Einreicher: SPD-Fraktion: Peter van Slooten, Einzelbürgerschaftsmitglieder: Michael Adomeit, Gerd Riedel
Die Bürgerschaft der
Hansestadt Stralsund beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass bei
Pacht- und Mietverträgen zwischen der Hansestadt Stralsund und deren
nachgeordneten Gesellschaften einerseits und Dritten andererseits, eine Klausel
aufzunehmen ist, die es der Hansestadt Stralsund und deren Gesellschaften im
Falle eines Pächter-, Mieter- oder eines Gesellschafterwechsels ermöglicht, ein
Sonderkündigungsrecht zu nutzen.
Es muss der Hansestadt Stralsund und deren Gesellschaften im Falle eines
Pächter-, Mieter- oder Gesellschafterwechsels möglich sein, die Konditionen neu
zu verhandeln und anzupassen. Dies, um geänderten wirtschaftlichen Umständen
Rechnung zu tragen und möglicherweise Mehreinnahmen für die Hansestadt
Stralsund zu generieren. Außerdem kann somit verhindert werden, dass Personen,
mit denen kein Vertrag abgeschlossen werden soll, auf diese Weise
Vertragspartner werden.