Betreff
Sonderkündigungsrecht bei Pacht- und Mietverträgen der Hansestadt Stralsund und deren Gesellschaften
Einreicher: SPD-Fraktion: Peter van Slooten, Einzelbürgerschaftsmitglieder: Michael Adomeit, Gerd Riedel
Vorlage
AN 0033/2018
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass bei Pacht- und Mietverträgen zwischen der Hansestadt Stralsund und deren nachgeordneten Gesellschaften einerseits und Dritten andererseits, eine Klausel aufzunehmen ist, die es der Hansestadt Stralsund und deren Gesellschaften im Falle eines Pächter-, Mieter- oder eines Gesellschafterwechsels ermöglicht, ein Sonderkündigungsrecht zu nutzen.

 

 


Begründung:

 

Es muss der Hansestadt Stralsund und deren Gesellschaften im Falle eines Pächter-, Mieter- oder Gesellschafterwechsels möglich sein, die Konditionen neu zu verhandeln und anzupassen. Dies, um geänderten wirtschaftlichen Umständen Rechnung zu tragen und möglicherweise Mehreinnahmen für die Hansestadt Stralsund zu generieren. Außerdem kann somit verhindert werden, dass Personen, mit denen kein Vertrag abgeschlossen werden soll, auf diese Weise Vertragspartner werden.

 


 

 

 

Peter van Slooten                                          Michael Adomeit            Gerd Riedel

SPD-Fraktion