Sachverhalt:
Das Landesraumentwicklungsprogramm (LEP M-V
2005) wird entsprechend Landesplanungsgesetz fortgeschrieben, weil sich die
Rahmenbedingungen seit Inkrafttreten des vorangegangenen LEP 2005 verändert
haben. Neben dem Klima- und dem demographischen Wandel gilt es, auch der
Energiewende Rechnung zu tragen.
Das Land M-V formuliert folgende
wesentlichen Gründe für die Fortschreibung:
- Die Alterung
und Bevölkerungsrückgang wirken sich auf Angebot und Inanspruchnahme von
infrastrukturellen, kulturellen und sozialen Leistungen aus und damit auf
die Bedeutung der zentralen Orte; Räume mit demographischem
Handlungsbedarf bilden sich heraus.
- Die stärker
werdenden bilateralen und transnationalen Verflechtungen im Ostseeraum
sowie in Europa erfordern raumordnerische Aussagen zur Zusammenarbeit.
- Die Stadt-
Umland- Räume entwickeln sich immer stärker zu wirtschaftlichen
Kristallisationspunkten des Landes.
- In den
ländlich geprägten Räumen entstehen neue Nutzungskonkurrenzen vor allem in
Folge der Energiewende.
- Auch in Folge
der Energiewende wird die Betrachtung der Nutzungskonkurrenzen unterhalb
der Erdoberfläche erforderlich.
- Der
Klimawandel erfordert Strategien zu Klimaschutz und Klimaanpassung sowohl
im Küstenraum als auch in städtischen und ländlichen Räumen.
Das LEP zielt auf die Sicherung
einer nachhaltigen
Raumentwicklung durch ein harmonisches Zusammenspiel von Wirtschaft und
Beschäftigung, Natur- und Umweltschutz und Entwicklung gleichwertiger
Lebensverhältnisse im Land.
Es formuliert Ziele und Grundsätze
der Landesplanung, die für das Land, aber auch für das Küstenmeer gelten. Es
koordiniert die unterschiedlichen Ansprüche an die Raumnutzung in den Regionen
und Orten, die sich aus dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, der
Siedlungsstruktur, dem Verkehr, der Wirtschaft, dem Fremdenverkehr, der Land-
und Forstwirtschaft, aber auch der Wasserwirtschaft und der Energiewirtschaft
ableiten.
Die
im LEP formulierten Ziele der Raumentwicklung sind für die nachfolgenden
Planungen auf regionaler Ebene (Regionale Raumentwicklungsprogramme - RREP) und
auf kommunaler Ebene (Bauleitplanung), aber auch für Vorhaben und Maßnahmen
verbindlich und von daher anpassungspflichtig; die Grundsätze der
Raumentwicklung sind zu beachten.
Vom
7. April bis 4. Juli 2014 fand die Beteiligung zum 1. Entwurf des LEP 2015
statt. Die Öffentlichkeit hatte in dieser Zeit Gelegenheit, Anregungen und
Hinweise zum Entwurf zu äußern. Für die Kommunen wurde die Frist für die Abgabe
ihrer Stellungnahmen bis zum
30.
09. 2014 verlängert, um eine Behandlung in den neuen Gemeindevertretungen zu
ermöglichen.
Im
weiteren Verfahren wird nach Vorliegen des 2. Entwurfs zum LEP 2015 mit
Umweltbericht eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen, die auch
der Hansestadt Stralsund Gelegenheit zur erneuten Stellungnahme gibt.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt die Bestätigung der Stellungnahme der Hansestadt Stralsund im Rahmen der 1. Beteiligung zum Entwurf des Landesraumentwicklungsprogramms M-V (LEP M-V) 2015.
Lösungsvorschlag:
Die Stellungnahme zum 1. Entwurf des LEP 2015 liegt jetzt vor. Sie berücksichtigt auch die von
den Ämtern und Abteilungen geäußerten Belange. Die wesentlichen Anregungen und
Hinweise beziehen sich auf folgende Programmsätze bzw. Kartendarstellungen:
Kap. 3.3.2 Stadt- Umland- Räume
Die
Stadt- Umland- Räume (SUR) um die Kernstädte, zu denen die kreisfreien und die
großen kreisangehörigen Städte und damit auch die Hansestadt Stralsund gehören,
sollen als die wichtigsten Lebens- und Wirtschaftsräume im Land auch in Zukunft
gestärkt werden. Deshalb unterliegen die Gemeinden eines SUR einem besonderen
Kooperations- und Abstimmungsgebot. Der SUR Stralsund wurde gegenüber der
Abgrenzung gem. LEP 2005 reduziert. Zu den jetzt ausgegliederten Gemeinden
Altefähr, Klausdorf, Preetz, Prohn und Zarrendorf bestehen jedoch nach wie vor
intensive Verflechtungsbeziehungen, so dass sich die Stadt gegen die
Herausnahme dieser Gemeinden wendet.
Kap. 4.3.1 Flächenvorsorge für hafenaffines
Gewerbe und Industrie, Kap. 4.3.2 Hafenentwicklung, Kap. 5.1.2
Netze und Gesamtverkehrssystem
Hier wird auch Stralsund als Standort für
hafenaffine Gewerbe- und Industrieansiedlungen genannt. Die Sicherung der
Wettbewerbsfähigkeit des landesweit bedeutsamen Stralsunder Hafens und die
angestrebten hafenaffinen Gewerbeansiedlungen erfordern auch eine bedarfsgerechte landseitige
Verkehrserschließung. Es wird vorgeschlagen, dieses ebenfalls als
landesplanerisches Ziel zu verankern. Dieses gilt ebenfalls für die seeseitige
Erreichbarkeit des Hafens über die Ostansteuerung.
Kap. 8.1 Windenergieanlagen
Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für
Windenergieanlagen dürfen künftig bis 6 km an die Küste heranrücken, was
nachteilige Auswirkungen auf den Tourismus (Rückgang der Gäste- und
Besucherzahlen, kürzere Verweildauer usw.) befürchten lässt, die auch den
Städtetourismus betreffen können. Um eine objektivierte Beurteilung der Auswirkungen
von Windparks vor der Küste vornehmen und einen tragfähigen Kompromiss zur
Abstandsregelung finden zu können, sind nach Auffassung der Stadt aussagefähige
Visualisierungen unverzichtbar.
Wesentliche Hinweise zu den
Kartendarstellungen:
Für den Erhalt und eine bedarfsangepasste
Fortentwicklung der maritim- touristischen
Potenziale in der Stadt sind angemessene Entwicklungsspielräume und das
Vorhalten von Flächen erforderlich. Diesen Anforderungen sollte mit der
Ausweisung der küstennahen Wasserflächen als Marines Vorbehaltsgebiet Tourismus
Rechnung getragen werden.
Die Darstellung der an das Stadtgebiet
angrenzenden Wasserflächen als Marines Vorbehaltsgebiet Naturschutz und
Landschaftspflege sollte deshalb im Bereich der baulich geprägten
Küstenabschnitte mit einer hohen Nutzungsdichte nochmals geprüft werden.
Im Zusammenhang mit der Sanierung des Ökosystems der Stralsunder
Stadtteiche, das auch den Borgwallsee einschließt, wird die Ausweisung eines
Vorbehaltsgebiets Landwirtschaft innerhalb des Vorbehaltsgebiets
Trinkwassersicherung östlich des Sees abgelehnt, um künftig die Belastung durch
Nährstoffeinträge aus der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung zu reduzieren.
Dieses auch vor dem Hintergrund, dass ein Teil des Trinkwasseraufkommens der
Stadt aus dem Borgwallsee rekrutiert wird. Eine Überfrachtung des Sees mit
Nährstoffen gefährdet seine Funktion als Trinkwasserreservoir.
Auf Grund der Bedeutsamkeit und
weitreichenden Auswirkungen der Fortschreibung des LEP auf die Entwicklung auch
der Kommunen handelt es sich dabei um eine wichtige Angelegenheit i.S. § 22
Abs. 2 KV M-V. Der Bürgerschaft wird empfohlen, die vorliegende Stellungnahme
zum 1. Entwurf der Fortschreibung des LEP M-V zu
bestätigen, so dass die Hansestadt Stralsund ihre Stellungnahme unter Wahrung
der bereits bis zum 30.09.2014 verlängerten Frist beim Ministerium für Energie,
Infrastruktur und Landesentwicklung M-V einreichen kann.
Alternativen:
Da die Anregungen und Hinweise der Hansestadt Stralsund bei der Fortschreibung des LEP Berücksichtigung finden sollen, kann eine Alternative nicht empfohlen werden.