Betreff
1. Beteiligung zum Entwurf des Landesraumentwicklungprogramms M-V 2015 - Stellungnahme der Hansestadt Stralsund
Vorlage
B 0083/2014
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

 

Das Landesraumentwicklungsprogramm (LEP M-V 2005) wird entsprechend Landesplanungsgesetz fortgeschrieben, weil sich die Rahmenbedingungen seit Inkrafttreten des vorangegangenen LEP 2005 verändert haben. Neben dem Klima- und dem demographischen Wandel gilt es, auch der Energiewende Rechnung zu tragen.

 

Das Land M-V formuliert folgende wesentlichen Gründe für die Fortschreibung:

  1. Die Alterung und Bevölkerungsrückgang wirken sich auf Angebot und Inanspruchnahme von infrastrukturellen, kulturellen und sozialen Leistungen aus und damit auf die Bedeutung der zentralen Orte; Räume mit demographischem Handlungsbedarf bilden sich heraus.
  2. Die stärker werdenden bilateralen und transnationalen Verflechtungen im Ostseeraum sowie in Europa erfordern raumordnerische Aussagen zur Zusammenarbeit.
  3. Die Stadt- Umland- Räume entwickeln sich immer stärker zu wirtschaftlichen Kristallisationspunkten des Landes.
  4. In den ländlich geprägten Räumen entstehen neue Nutzungskonkurrenzen vor allem in Folge der Energiewende.
  5. Auch in Folge der Energiewende wird die Betrachtung der Nutzungskonkurrenzen unterhalb der Erdoberfläche erforderlich.
  6. Der Klimawandel erfordert Strategien zu Klimaschutz und Klimaanpassung sowohl im Küstenraum als auch in städtischen und ländlichen Räumen.

 

Das LEP zielt auf die Sicherung einer nachhaltigen Raumentwicklung durch ein harmonisches Zusammenspiel von Wirtschaft und Beschäftigung, Natur- und Umweltschutz und Entwicklung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Land.

Es formuliert Ziele und Grundsätze der Landesplanung, die für das Land, aber auch für das Küstenmeer gelten. Es koordiniert die unterschiedlichen Ansprüche an die Raumnutzung in den Regionen und Orten, die sich aus dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, der Siedlungsstruktur, dem Verkehr, der Wirtschaft, dem Fremdenverkehr, der Land- und Forstwirtschaft, aber auch der Wasserwirtschaft und der Energiewirtschaft ableiten.

 

Die im LEP formulierten Ziele der Raumentwicklung sind für die nachfolgenden Planungen auf regionaler Ebene (Regionale Raumentwicklungsprogramme - RREP) und auf kommunaler Ebene (Bauleitplanung), aber auch für Vorhaben und Maßnahmen verbindlich und von daher anpassungspflichtig; die Grundsätze der Raumentwicklung sind zu beachten.

 

Vom 7. April bis 4. Juli 2014 fand die Beteiligung zum 1. Entwurf des LEP 2015 statt. Die Öffentlichkeit hatte in dieser Zeit Gelegenheit, Anregungen und Hinweise zum Entwurf zu äußern. Für die Kommunen wurde die Frist für die Abgabe ihrer Stellungnahmen bis zum

30. 09. 2014 verlängert, um eine Behandlung in den neuen Gemeindevertretungen zu ermöglichen.

 

Im weiteren Verfahren wird nach Vorliegen des 2. Entwurfs zum LEP 2015 mit Umweltbericht eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen, die auch der Hansestadt Stralsund Gelegenheit zur erneuten Stellungnahme gibt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt die Bestätigung der Stellungnahme der Hansestadt Stralsund im Rahmen der 1. Beteiligung zum Entwurf des Landesraumentwicklungsprogramms M-V (LEP M-V) 2015.


Lösungsvorschlag:

 

Die Stellungnahme zum 1. Entwurf des LEP 2015 liegt jetzt vor. Sie berücksichtigt auch die von den Ämtern und Abteilungen geäußerten Belange. Die wesentlichen Anregungen und Hinweise beziehen sich auf folgende Programmsätze bzw. Kartendarstellungen:

 

Kap. 3.3.2 Stadt- Umland- Räume

Die Stadt- Umland- Räume (SUR) um die Kernstädte, zu denen die kreisfreien und die großen kreisangehörigen Städte und damit auch die Hansestadt Stralsund gehören, sollen als die wichtigsten Lebens- und Wirtschaftsräume im Land auch in Zukunft gestärkt werden. Deshalb unterliegen die Gemeinden eines SUR einem besonderen Kooperations- und Abstimmungsgebot. Der SUR Stralsund wurde gegenüber der Abgrenzung gem. LEP 2005 reduziert. Zu den jetzt ausgegliederten Gemeinden Altefähr, Klausdorf, Preetz, Prohn und Zarrendorf bestehen jedoch nach wie vor intensive Verflechtungsbeziehungen, so dass sich die Stadt gegen die Herausnahme dieser Gemeinden wendet.

 

Kap. 4.3.1 Flächenvorsorge für hafenaffines Gewerbe und Industrie, Kap. 4.3.2 Hafenentwicklung, Kap. 5.1.2 Netze und Gesamtverkehrssystem

Hier wird auch Stralsund als Standort für hafenaffine Gewerbe- und Industrieansiedlungen genannt. Die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des landesweit bedeutsamen Stralsunder Hafens und die angestrebten hafenaffinen Gewerbeansiedlungen erfordern auch eine   bedarfsgerechte landseitige Verkehrserschließung. Es wird vorgeschlagen, dieses ebenfalls als landesplanerisches Ziel zu verankern. Dieses gilt ebenfalls für die seeseitige Erreichbarkeit des Hafens über die Ostansteuerung.

 

Kap. 8.1 Windenergieanlagen

Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windenergieanlagen dürfen künftig bis 6 km an die Küste heranrücken, was nachteilige Auswirkungen auf den Tourismus (Rückgang der Gäste- und Besucherzahlen, kürzere Verweildauer usw.) befürchten lässt, die auch den Städtetourismus betreffen können. Um eine objektivierte Beurteilung der Auswirkungen von Windparks vor der Küste vornehmen und einen tragfähigen Kompromiss zur Abstandsregelung finden zu können, sind nach Auffassung der Stadt aussagefähige Visualisierungen unverzichtbar.   

 

Wesentliche Hinweise zu den Kartendarstellungen:

 

Für den Erhalt und eine bedarfsangepasste Fortentwicklung der maritim- touristischen   Potenziale in der Stadt sind angemessene Entwicklungsspielräume und das Vorhalten von Flächen erforderlich. Diesen Anforderungen sollte mit der Ausweisung der küstennahen Wasserflächen als Marines Vorbehaltsgebiet Tourismus Rechnung getragen werden.

Die Darstellung der an das Stadtgebiet angrenzenden Wasserflächen als Marines Vorbehaltsgebiet Naturschutz und Landschaftspflege sollte deshalb im Bereich der baulich geprägten Küstenabschnitte mit einer hohen Nutzungsdichte nochmals geprüft werden.

 

Im Zusammenhang mit der Sanierung des Ökosystems der Stralsunder Stadtteiche, das auch den Borgwallsee einschließt, wird die Ausweisung eines Vorbehaltsgebiets Landwirtschaft innerhalb des Vorbehaltsgebiets Trinkwassersicherung östlich des Sees abgelehnt, um künftig die Belastung durch Nährstoffeinträge aus der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung zu reduzieren. Dieses auch vor dem Hintergrund, dass ein Teil des Trinkwasseraufkommens der Stadt aus dem Borgwallsee rekrutiert wird. Eine Überfrachtung des Sees mit Nährstoffen gefährdet seine Funktion als Trinkwasserreservoir.  

 

 

Auf Grund der Bedeutsamkeit und weitreichenden Auswirkungen der Fortschreibung des LEP auf die Entwicklung auch der Kommunen handelt es sich dabei um eine wichtige Angelegenheit i.S. § 22 Abs. 2 KV M-V. Der Bürgerschaft wird empfohlen, die vorliegende Stellungnahme zum 1. Entwurf der Fortschreibung des LEP M-V zu bestätigen, so dass die Hansestadt Stralsund ihre Stellungnahme unter Wahrung der bereits bis zum 30.09.2014 verlängerten Frist beim Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung M-V einreichen kann.

 


Alternativen:

 

Da die Anregungen und Hinweise der Hansestadt Stralsund bei der Fortschreibung des LEP Berücksichtigung finden sollen, kann eine Alternative nicht empfohlen werden.