Sachverhalt:
Der Stralsunder
Oberbürgermeister ist entsprechend § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung der Hansestadt
Stralsund für 7 Jahre gewählt. Die Amtszeit des Amtsinhabers begann am 13.
Oktober 2008 und endet mit Ablauf des 12. Oktober 2015.
Nach § 3 Abs. 3 Satz 2 Landes-
und Kommunalwahlgesetz M-V (LKWG M-V) darf die Wahl frühestens sechs Monate und
muss spätestens zwei Monate vor Ablauf der Amtszeit des Oberbürgermeisters
durchgeführt werden. Die Wahl findet an einem Sonntag statt. (§ 3 Abs. 1 Satz 1
LKWG-MV)
Danach darf die Wahl des
Oberbürgermeisters frühestens am 19. April 2015 und muss spätestens am 9.
August 2015 durchgeführt werden. Im o. g. Zeitraum sind folgende Termine
möglich:
Wahltag |
Stichwahl |
Bemerkung |
19.04.2015 |
03.05.2015 |
1.
Mai, Brückentag |
26.04.2015 |
10.05.2015 |
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03.05.2015 |
17.05.2015 |
Feiertage,
Brückentag |
10.05.2015 |
24.05.2015 |
Feiertag,
Pfingsten, Ferien |
17.05.2015 |
31.05.2015 |
Feiertag,
Pfingsten, Ferien |
24.05.2015 |
07.06.2015 |
Pfingsten,
Ferien |
31.05.2015 |
14.06.2015 |
Pfingstferien
in der Vorwoche |
07.06.2015 |
21.06.2015 |
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14.06.2015 |
28.06.2015 |
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21.06.2015 |
05.07.2015 |
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28.06.2015 |
12.07.2015 |
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05.07.2015 |
19.07.2015 |
Beginn
Sommerferien am 20.07.2015 |
Weitere Termine bis
einschließlich 9. August 2015 sind rechtlich möglich, sollten aber wegen der
Sommerferien nicht in Betracht gezogen werden.
Der Tag der Wahl wird durch die
Bürgerschaft festgelegt. (§ 3 Abs. 3 Satz 1 LKWG M-V)
Sofern eine Stichwahl notwendig
ist, findet diese zwei Wochen später statt. Durch Beschluss der Bürgerschaft,
der in diesem Fall bis zum Ende der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen
zu fassen wäre, kann dieser Termin um bis zu zwei Wochen verschoben werden. (§
3 Abs. 4 LKWG M-V)
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt
Stralsund beschließt:
Als Wahltag für die Wahl des
Oberbürgermeisters der Hansestadt Stralsund wird der 26. April 2015 festgelegt.
Als Tag einer eventuell notwendigen Stichwahl wird der 10. Mai 2015 festgelegt.
Lösungsvorschlag:
Unter Beachtung von Feiertagen, der Urlaubs- und Ferienzeit wird als Wahltag der 26. April 2015 und als Tag einer eventuell notwendigen Stichwahl der 10. Mai 2015 vorgeschlagen.
Alternativen:
Alternativ wird als Wahltag der 7. Juni 2015 und als Tag einer eventuell notwendige Stichwahl der 21. Juni 2015 oder als Wahltag der 14. Juni 2015 und als Tag einer eventuell notwendige Stichwahl der 28. Juni 2015 vorgeschlagen