Betreff
Festlegung des Wahltages der Oberbürgermeisterwahl 2015
Vorlage
B 0075/2014
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

 

Der Stralsunder Oberbürgermeister ist entsprechend § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung der Hansestadt Stralsund für 7 Jahre gewählt. Die Amtszeit des Amtsinhabers begann am 13. Oktober 2008 und endet mit Ablauf des 12. Oktober 2015.

 

Nach § 3 Abs. 3 Satz 2 Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V (LKWG M-V) darf die Wahl frühestens sechs Monate und muss spätestens zwei Monate vor Ablauf der Amtszeit des Oberbürgermeisters durchgeführt werden. Die Wahl findet an einem Sonntag statt. (§ 3 Abs. 1 Satz 1 LKWG-MV)

 

Danach darf die Wahl des Oberbürgermeisters frühestens am 19. April 2015 und muss spätestens am 9. August 2015 durchgeführt werden. Im o. g. Zeitraum sind folgende Termine möglich:

 

Wahltag

Stichwahl

Bemerkung

19.04.2015

03.05.2015

1. Mai, Brückentag

26.04.2015

10.05.2015

 

03.05.2015

17.05.2015

Feiertage, Brückentag

10.05.2015

24.05.2015

Feiertag, Pfingsten, Ferien

17.05.2015

31.05.2015

Feiertag, Pfingsten, Ferien

24.05.2015

07.06.2015

Pfingsten, Ferien

31.05.2015

14.06.2015

Pfingstferien in der Vorwoche

07.06.2015

21.06.2015

 

14.06.2015

28.06.2015

 

21.06.2015

05.07.2015

 

28.06.2015

12.07.2015

 

05.07.2015

19.07.2015

Beginn Sommerferien am 20.07.2015

Weitere Termine bis einschließlich 9. August 2015 sind rechtlich möglich, sollten aber wegen der Sommerferien nicht in Betracht gezogen werden.

 

Der Tag der Wahl wird durch die Bürgerschaft festgelegt. (§ 3 Abs. 3 Satz 1 LKWG M-V)

 

Sofern eine Stichwahl notwendig ist, findet diese zwei Wochen später statt. Durch Beschluss der Bürgerschaft, der in diesem Fall bis zum Ende der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen zu fassen wäre, kann dieser Termin um bis zu zwei Wochen verschoben werden. (§ 3 Abs. 4 LKWG M-V)

 


 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Als Wahltag für die Wahl des Oberbürgermeisters der Hansestadt Stralsund wird der 26. April 2015 festgelegt. Als Tag einer eventuell notwendigen Stichwahl wird der 10. Mai 2015 festgelegt.

 


Lösungsvorschlag:

 

Unter Beachtung von Feiertagen, der Urlaubs- und Ferienzeit wird als Wahltag der 26. April 2015 und als Tag einer eventuell notwendigen Stichwahl der 10. Mai 2015 vorgeschlagen.

 


Alternativen:

 

Alternativ wird als Wahltag der 7. Juni 2015 und als Tag einer eventuell notwendige Stichwahl der 21. Juni 2015 oder als Wahltag der 14. Juni 2015 und als Tag einer eventuell notwendige Stichwahl der 28. Juni 2015 vorgeschlagen