Betreff
Standortwechsel Multifunktionales Leichtathletikstadion
Vorlage
H 0068/2014
Art
Beschlussvorlage Hauptausschuss

Sachverhalt:

 

Mit Bürgerschaftsbeschluss 2007-IV-04-0771 vom 26.04.2007 zur Fortschreibung der Sportstättenentwicklungskonzeption ist das bestehende Stadion Kupfermühle zu einem Leichtathletikstadion umzubauen.

Diese Maßnahme wurde in die mittelfristige Investitionsplanung der Hansestadt Stralsund mit Beschluss der Bürgerschaft 2013-V-01-0921 aufgenommen und die Planungsmittel für die Jahre 2014 und 2015 eingestellt. Nachfolgend ist mit dem Charakter einer Studie die planerische Umsetzung vorbereitet und im Ausschuss für Bildung/Kultur und Sport mehrfach ( letzte Beratung am 27.02.2014 ) beraten worden. In den darauffolgenden Abstimmungen zu Bauordnungs- und Baugenehmigungsgrundsätzen ergaben sich folgende Hinweise:

Mit der Sanierung entfällt der Bestandschutz.

Das Stadion Kupfermühle befindet sich in einem reinen Wohngebiet und deshalb sind die Lärmschutzregelungen anzuwenden. Das bedeutet, dass die Nutzung an Wochenenden und in den festgelegten Ruhezeiten, wenn überhaupt, nur eingeschränkt möglich ist.

Um diesen Sachverhalt zu umgehen bzw. auszuschließen ist eine Standortverlegung angeraten. Die Dringlichkeit zur Standortentscheidung begründet sich in der Tatsache, dass für den formgerechten und aussagefähigen Fördermittelantrag beim Innenministerium M-V spätestens die Unterlagen im Oktober 2014 eingereicht werden müssen. Die Beschlussfassung durch die Bürgerschaft ist nach den Neuwahlen und der konstituierenden Sitzung voraussichtlich erst am 04.09.2014 möglich

 


Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt:

" Dem Standortwechsel des multifunktionalen Leichtathletikstadions von der Kupfermühle zum ehemaligen Standort der Mehrzweckhalle wird zugestimmt."


Lösungsvorschlag:

 

Das Baufeld der ehemaligen Mehrzweckhalle in unmittelbarer Nähe zum HanseDom ist von der Größe und Lage des Grundstückes ausreichend um das geplante multifunktionale Leichtathletikstadion aufzunehmen. Die vorbereitenden bau- und denkmalrechtlichen Auflagen wurden bereits für den Bau der Mehrzweckhalle vorbereitet. Die straßenverkehrliche Anbindung ist technisch gegeben. Der öffentliche Nahverkehr ermöglicht den Nutzern über die bestehenden Liniennetze die Erreichbarkeit des Stadions. Die nutzenden Schulen und Sportvereine können ohne weiteren und erhöhten Aufwand die neue Sportstätte erreichen. 

 

 


Alternativen:

 

keine