Betreff
Datenschutz in der Verwaltung
Einreicher: Mathias Miseler
Vorlage
kAF 0024/2018
Art
kleine Anfrage

Anfrage:

 

  1. Wer ist in der Verwaltung der Hansestadt Stralsund verantwortlich für den Datenschutz gemäß § 20 DSG M-V und wie wurde diese Person und die Bediensteten im Datenschutzrecht geschult und fortgebildet?

 

  1. Wie viele Anträge nach § 24 DSG M-V wurden in den letzten 4 Jahren gestellt und wurden alle ausführlich beantwortet?

 

  1. Welche Schritte wurden in die Wege geleitet, um die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO) umzusetzen und mit welchen zusätzlichen personellen oder sachlichen Ressourcen anlässlich der Umsetzung der EU DSGVO rechnet die Verwaltung?

 


Aussprache: Ja/  Nein


Begründung:

Die EU DSGVO tritt am 25.05.2018 in Kraft. Es gibt grundlegende Veränderungen im Vergleich zum derzeitigen Bundesdatenschutzgesetz. Hier kann es z.T. zu einer Fülle von Aufgaben kommen. Die neuen Bußgelder können bis zu 20Mil. Euro betragen. Daher möchten wir den aktuellen Stand zu dem Thema gern vorher abfragen.

 

 

 

 

 

Mathias Miseler