Betreff
Einordnung von überplanmäßigen Auszahlungen und Einzahlungen in den Haushalt 2018 für die Schlickbergung und Entsorgung im Rahmen der Kampfmittelräumung zur Umsetzung des Bauvorhabens Wasserwanderrastplatz an der Ostmole
Vorlage
H 0008/2018
Art
Beschlussvorlage Hauptausschuss

Sachverhalt:

 

Die Umsetzung des Kampfmittelräumkonzeptes auf dem Dänholm stellt sich äußerst kom-plex und kompliziert dar. Durch witterungsbedingte Einflüsse und aufgrund von Wrack- und Hindernisbergungen in den Rammtrassen, die im Vorfeld in der vorgefundenen Dimension nicht erkennbar waren, gibt es immer wieder zwangsläufig Unterbrechungen und Behinde-rungen, wodurch der gesamte Bauanlauf gestört ist und bereits Stillstandszeiten und Still-standskosten angemeldet wurden.

Die derzeit ausgeführten Arbeiten zur Sinkstückbergung bringen weiter nicht vorhersehbare Probleme mit sich, da die als Weidengeflecht ausgeführten Sinkstücke entgegen alter Bauunterlagen nicht mit Steinpackungen bedeckt auf dem Meeresboden abgesenkt wurden, sondern mit einer bis zu 2 m mächtigen Schlickschicht vermengt mit Unrat angetroffen wurden. Der Boden muss dringend geborgen und entsorgt werden, da sonst die Sinkstücke nicht entfernt werden können.

Die bauausführende Firma hat dafür ein Nachtragsangebot (Anlage 1) eingereicht was drin-gend beauftragt werden muss, damit nicht weitere Stillstandszeiten kostenmäßig anfallen.

Das eingereichte Nachtragsangebot endet mit einer Bruttosumme von rd. 321 T €. Dabei wurde von einer Entsorgung des Bodens von einer Zuordnungsklasse von Z 1 ausgegangen. Zwischenzeitlich wurde der Boden untersucht und die Laborergebnisse haben eine Zuordnung als Z 2 Boden festgestellt. Das heißt im Boden sind einige Schadstoffgrenzwerte überschritten, so dass der Boden auf einer Deponie entsorgt werden muss.

Nach Hochrechnung des Nachtragsangebotes auf die Entsorgung bis Zuordnungsklasse Z 2 steigt die Nachtragssumme auf rund 500 T €.

Zu erwartenden Mehrkosten wurden beim Fördermittelgeber zur Anzeige und Prüfung eingereicht.

Da ein Prüfergebnis nicht vor Ende Februar erwartet werden kann und es keine weiteren Verzögerungen im Bauablauf mit einhergehenden Stillstandszeiten und Stillstandskosten geben darf, um den bereits verschobenen Rammbeginn am 28.Mai 2018 einhalten zu kön-nen, ist die Einstellung überplanmäßiger Auszahlungen in Höhe von 500 T € erforderlich, damit die Beauftragung des Nachtragsangebotes für die Schlickbergung und Entsorgung unverzüglich beauftragt werden kann.

Eine Finanzierung wurde vom Wirtschaftsministerium, vorbehaltlich der positiv verlaufenden baufachlichen Prüfung (Anlage 2), in Aussicht gestellt. Den Eigenanteil in Höhe von 50 T € müsste die Hansestadt Stralsund tragen. Die Bereitstellung des Eigenanteils erfolgt durch die Erhöhung der Ermächtigungsübertragung von 2017 in 2018. Dennoch besteht ein Mehrbedarf in Höhe von 450.000,00 €, welcher als überplanmäßige Auszahlung in 2018 einzustellen ist.

Sobald die Bestätigung der Gesamtfinanzierung vorliegt, wird eine überplanmäßige Ausgabe für alle zu erwartenden Mehrkosten eingereicht.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1.       Die Einordnung einer überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 450.000,00 EUR für die Schlickbergung und Entsorgung im Rahmen der Kampfmittelräumung im Baustellenbereich für das Bauvorhaben „Wasserwanderrastplatz an der Ostmole“ in den Haushalt 2018 aufzunehmen.

 

2.       Die überplanmäßige Einordnung wird durch die Erhöhung der Zuwendungen durch das Landesförderinstitut M-V gedeckt.

 

3.       Die überplanmäßigen Auszahlungen und die Deckung sind im Finanzhaushalt der Hansestadt Stralsund 2018 folgendermaßen einzuordnen:

 

 

 

 


Lösungsvorschlag:

 

Bestätigung der Einstellung der überplanmäßigen Auszahlungen und Einzahlungen für die Schlickbergung und Entsorgung im Rahmen der Kampfmittelräumung im Baustellenbereich durch den Hauptausschuss der Hansestadt Stralsund.

 


Alternativen:

 

Keine

Gemäß der Beschlüsse-Nr. B 0010/2017, B 0024/2017 und H 0034/2017 erfolgte die Beauftragung der Bauleistungen.

Die Beseitigung des Schlicks ist für die Baudurchführung dringend erforderlich. Ohne die Bereitstellung der benötigten Auszahlungen in den Haushalt, kann die Baumaßnahme nicht fortgesetzt werden. Damit können Stillstandskosten entstehen, die der Hansestadt Stralsund zusätzlich in Rechnung gestellt werden.