Das Planverfahren zum Bebauungsplan Nr. 61 „Östlich der Smiterlowstraße“ wurde mit dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss am 07.12.2017 zum Abschluss gebracht. Der Beschluss bestand aus den zwei Punkten:
1. Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und
2. Beschluss über die Bebauungsplansatzung.
Die Bürgerschaftsvorlage B 0062/2017 wurde im August/September 2017 inhaltlich erarbeitet und gemäß vorgegebenen Gremienweg am 23.11.2017 im Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung behandelt. Es war zum Zeitpunkt der Erarbeitung nicht bekannt, dass eine Neubekanntmachung des Baugesetzbuches (BauGB) erfolgen sollte.
Aufgrund weiterer vorangegangenen Änderungen erfolgte am 3.11.2017 die Neubekanntmachung des BauGB. Da im Satzungsbeschluss immer die Rechtsgrundlage in der am Tag der Beschlussfassung geltenden Fassung zu benennen ist und der Beschluss das BauGB in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) zitiert, soll der Beschluss-Nr.: 2017-VI-09-0722 vom 07.12.2017 im Punkt 2 wiederholt werden.
Mit der Änderung der Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) vom 13.12.2017 hat sich zwischenzeitlich auch die Gesetzesgrundlage der in den Bebauungsplan integrierten örtlichen Bauvorschriften geändert.
Die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, wie im Punkt 1 des Beschluss-Nr.: 2017-VI-09-0722 am 07.12.2017 beschlossen, gilt unabhängig von den Gesetzesänderungen und ist somit nicht zu wiederholen.
Die Bürgerschaft
der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Der Punkt 2 des
Beschlusses-Nr. 2017-VI-09-0722 vom 07.12.2017 wird aufgehoben
(Satzungsbeschluss).
2. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches gemäß der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg- Vorpommern vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344) geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2017 (GVOBl. M-V 2017, S. 331) wird der Bebauungsplan Nr. 61 „Östlich der Smiterlowstraße“ gelegen im Stadtteil Frankenvorstadt, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom August 2017/Januar 2018 als Satzung beschlossen. Die beiliegende Begründung mit Anlagen vom August 2017/Januar 2018 wird gebilligt.
Es wird vorgeschlagen den Punkt 2
der Beschluss-Nr.: 2017-VI-09-0722 vom 07.12.2017 aufzuheben und auf Grundlage des nun gültigen
Baugesetzbuches (BauGB) sowie der Landesbauordnung (LBauO M-V) erneut den
Satzungsbeschluss zu fassen. Die Neubekanntmachung des BauGB und die letzten
Änderung der LBauO M-V vom 13. 12. 2017 haben keine Auswirkungen auf den Inhalt
dieses Bebauungsplanes.
Die Fassung des Bebauungsplan Nr. 61 vom August 2017 wird nur im Zitat
der Gesetzesgrundlagen und deshalb auch im Datum aktualisiert.