Sachverhalt:
Gemäß Dienstanweisung Nr. 03/2012 vom 25.04.2013 wurde das Verfahren für
den Umgang
mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen geregelt. Der
Hauptausschuss hat
bei einer Wertgrenze bis 1.000 € über die Annahme einer Spende zu
entscheiden.
Frau S. Tiede möchte mit einer Spende i.H.v. 300,00 EUR die
Wiederherstellung des Säbels der Bronzefigur des Schilldenkmals unterstützen.
Der Säbel, es
handelte sich hier bereits nicht um das Original, sondern um eine neuere, etwas
grobe Replik, fehlt seit März 2017, und konnte bisher nicht wieder aufgefunden
werden. Die Wiederherstellung des Säbels in seiner ursprünglichen Form,
Ausstattung und Materialität ist zusammen mit weiteren Restaurierungsarbeiten
an der Bronze und dem Sockel des Denkmals in 2018 geplant.
Die Annahme des Angebotes einer Zuwendung im Sinne § 44 Abs. 4 KV M-V wurde am 25.10.2017 erklärt.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt:
Die Spende in Höhe von 300,00 EUR wird angenommen und für die Wiederherstellung des Säbels der Bronzefigur des Schilldenkmals eingesetzt.
Lösungsvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt die Annahme der Spende.
Alternativen:
Die Spende wird nicht angenommen. Das Geld kommt nicht den geplanten Restaurierungs-arbeiten am Schilldenkmal zu Gute.