Einreicherin: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Der Entwurf zur Änderung des B-Plans
Nr. 38 „Hafen- und Uferbereich an der Schwedenschanze“,
gelegen im Stadtteil Knieper-Nord östlich der Hochschule und des Berufsförderwerks Stralsund, in der
vorliegenden Fassung vom Mai 2017, bestehend
aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der Begründung mit dem Umweltbericht vom
Mai 2017,
wird durch die
Bürgerschaft nicht gebilligt.
2. Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, die Planung nach folgenden Maßgaben zu ändern:
- Der nach Landeswaldgesetz M-V definierte notwendige
Schutzabstand ist einzuhalten.
Die in diesem Zusammenhang erforderliche Rücknahme der Baugrenzen und die sich daraus
ergebende geringere bauliche Nutzung wird nicht durch ein zusätzliches Baufeld auf
der entfallenen Winterlagerfläche kompensiert.
- Im Bauraum A an der Wasserkante soll eine höchstens
zweigeschossige Bebauung
ermöglicht werden. Die Bebauung in den Baufeldern B und C ist auf höchstens drei Geschosse
zu begrenzen. Die von der Verwaltung vorgesehene
terrassierte Ausbildung oberhalb des 1. Obergeschosses wird beibehalten.
Die Vorgaben für die Höhe der Bebauung werden ebenso entsprechend angepasst wie
die Grundflächenzahl und die Geschossflächenzahl.
Begründung:
Grundsätzlich
begrüßt die Bürgerschaftsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die geplante Bebauung
im Bereich der Schwedenschanze. Anders als im Baugebiet an der Hochschulallee
wird ein Areal zur Bebauung genutzt, welches bereits vorher baulich geprägt
war. Die Entwicklung des Sondergebiets Sportboothafen „Wassersportzentrum
Schwedenschanze“ halten wir zudem für einen wichtigen Schritt hin zu einer
weiteren sinnvollen städtebaulichen Entwicklung.
Gleichwohl ist zu berücksichtigen, dass mit den derzeit
geplanten und teilweise schon in der Realisierung befindlichen
Bebauungsgebieten zukünftig nahezu alle zur Verfügung stehenden Freiflächen der
Hansestadt Stralsund in Wassernähe einer Bebauung zugeführt werden sollen. Wir
halten diese städtebauliche Entwicklung für falsch, wenig zukunftsorientiert
und bedenklich.
Bezogen auf die Änderung des Bebauungsplans Nr. 38
kritisieren wir die Größenordnung der geplanten Bebauung. Der Vorschlag der
Verwaltung ist geprägt vom Willen einer maximalen baulichen Ausnutzung der
Fläche und nimmt nach unserer Auffassung dabei die Veränderung des
Landschaftsbildes in einer derartigen Massivität in Kauf, die aus unserer Sicht
nicht hinnehmbar ist.
Nachvollziehbar
ist, dass der Investor eine optimale wirtschaftliche Nutzung der Fläche
anstrebt. Dies wird alleine schon dadurch deutlich, dass 117 Wohneinheiten (33
Wohnungen und 84 Ferienappartements) geplant sind. Die Bürgerschaft hat jedoch
aus unserer Sicht nicht nur die Wünsche des Investors zu berücksichtigen. Die
städtebauliche Qualität, das Stadtbild und die Veränderung des Charakters des
zu bebauenden Areals müssen bei der Entscheidung zum Bebauungsplan umfassend
Berücksichtigung finden.
Die Vorschläge der BÜNDNISGRÜNEN
Bürgerschaftsfraktion orientieren daher darauf, die Massivität der geplanten
Bebauung zurück zu nehmen. Dies soll unter anderem durch den Verzicht auf einen
Gebäudekomplex und eine Reduzierung der Höhe aller Gebäude erfolgen..