Sachverhalt:
Gegenstand dieser Vorlage ist eine Fernwärmesatzung der Hansestadt Stralsund für das Gebiet Schwedenschanze in Stralsund.
Das ca. 40,7 ha große Fernwärmeversorgungsgebiet Schwedenschanze liegt im Stadtteil Knieper Nord. Es grenzt südlich an den Heinrich-Heine-Ring und die Kleingartenanlagen, westlich an die Parower Chaussee, nördlich an das Wohngebiet Kubitzer Ring und östlich an den Strelasund.
Die Vorgabe der CO2-Einsparziele im Klimaschutzkonzept der Hansestadt Stralsund erfordert ökologisch nachhaltige Wärmeschutzkonzepte.
Mit der Neuerschließung des B-Plangebietes Nr. 38 „Hafen und Uferbereich an der Schwedenschanze“ bietet sich die Möglichkeit, durch den Anschluss an das bestehende Fernwärmenetz eine ökologisch anspruchsvolle Wärmeversorgung zu gewährleisten.
Eine wirtschaftlich effiziente Umsetzung und ein Höchstmaß an CO2-Reduzierung in Höhe von ca. 1.400 t/a ist jedoch nur bei Einbeziehung aller Bestandsgebäude (u. a. Hochschule Stralsund, Berufsförderungswerk) möglich. Dadurch werden auch die Eigentümer der vorhandenen Gebäude in die Lage versetzt, einen wichtigen Beitrag zur Einhaltung der Klimaschutzziele der Hansestadt Stralsund zu leisten und ihrer Vorbildwirkung als öffentliche Auftraggeber gerecht zu werden.
Eine zukünftige Ausweitung der Satzung auf bereits mit Fernwärme erschlossene Bereiche und Erweiterungsgebiete ist vorgesehen und dient dem Erhalt und dem Zuwachs einer ökologischen Wärmeversorgung. Hierfür müsste dann eine neue Fassung der Satzung oder eine Änderungssatzung beschlossen werden.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt die Fernwärmesatzung der Hansestadt Stralsund für das Gebiet Schwedenschanze.
Lösungsvorschlag:
Zur weiteren Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes der Hansestadt Stralsund vom 31.03.2011 erlässt die Hansestadt Stralsund zur Fernwärmeversorgung eine Fernwärmesatzung für das Gebiet Schwedenschanze.
Alternativen:
Es wird von einer Fernwärmesatzung der Hansestadt Stralsund für das Gebiet Schwedenschanze abgesehen. Die Erfüllung des Klimaschutzkonzeptes kann dadurch gefährdet werden. Erschließungsträger müssten selbst erhebliche Mehrinvestitionen zur Erfüllung der energierechtlichen Vorgaben tätigen, da sie nicht die vorhandene ökologische Fernwärme nutzen können.