Betreff
Informationsvorlage zum Zins- und Schuldenmanagement der Hansestadt Stralsund per 30.06.2017
Vorlage
IV 0001/2017
Art
Informationsvorlage

Gemäß § 20 GemHVO Doppik M-V  ist der Bürgermeister verpflichtet, die Gemeindevertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss spätestens zum 30.06. des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.

 

Dieser Verpflichtung Rechnung tragend, wird diese Unterrichtung wie auch in den Vorjahren quartalsweise durch das Kämmereiamt im Ausschuss für Finanzen und Vergabe vorgenommen. Gemäß § 13 Absatz 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Stralsund muss auch der Hauptausschuss über den Abschluss von Kreditverträgen regelmäßig informiert werden.

 

Dieser Informationspflicht wird mit dieser Informationsvorlage für den Zeitraum 01.07.2016 bis 30.06.2017 nachgekommen.

 

Der folgende Bericht liefert einen stichtagbezogenen Überblick über die Darlehenssituation der Hansestadt Stralsund. Der Schuldenbegriff umfasst dabei nur Darlehen. Auf den Kassenkredit, kreditähnliche Rechtsgeschäfte und sonstige Verbindlichkeiten wird nicht eingegangen. Der Bericht beschränkt sich auf die Darlehen des Kernhaushaltes. Kredite bei verbundenen Unternehmen und Sondervermögen sind nicht Gegenstand der Betrachtung.