Gemäß
§ 20 GemHVO Doppik M-V ist der
Bürgermeister verpflichtet, die Gemeindevertretung oder einen von ihr
bestimmten Ausschuss spätestens zum 30.06. des Haushaltsjahres über den
Haushaltsvollzug einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele
zu unterrichten.
Dieser
Verpflichtung Rechnung tragend, wird diese Unterrichtung wie auch in den
Vorjahren quartalsweise durch das Kämmereiamt im Ausschuss für Finanzen und
Vergabe vorgenommen. Gemäß § 13 Absatz 5 der Hauptsatzung der Hansestadt
Stralsund muss auch der Hauptausschuss über den Abschluss von Kreditverträgen
regelmäßig informiert werden.
Dieser
Informationspflicht wird mit dieser Informationsvorlage für den Zeitraum
01.07.2016 bis 30.06.2017 nachgekommen.
Der
folgende Bericht liefert einen stichtagbezogenen Überblick über die
Darlehenssituation der Hansestadt Stralsund. Der Schuldenbegriff umfasst dabei
nur Darlehen. Auf den Kassenkredit, kreditähnliche Rechtsgeschäfte und sonstige
Verbindlichkeiten wird nicht eingegangen. Der Bericht beschränkt sich auf die
Darlehen des Kernhaushaltes. Kredite bei verbundenen Unternehmen und
Sondervermögen sind nicht Gegenstand der Betrachtung.