Betreff
Annahme einer Geldspende in Höhe von 1.120,- € zur Unterstützung der Sanierung eines Kinderspielplatzes
Vorlage
B 0040/2014
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

Gemäß Dienstanweisung Nr. 03/2012 vom 25.04.2013 wurde das Verfahren für den Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen geregelt. Die Bürgerschaft hat bei einer Wertgrenze ab 1.000 € über die Annahme einer Spende zu entscheiden.

Die Wirtschaftsjunioren Stralsund e.V. haben mit Unterstützung des Autohauses „Boris Becker“ auf der Veranstaltung „Herzbewegend“ am 13.02.2014 eine Summe in Höhe von insgesamt 1.120,00 € gesammelt, die der Hansestadt Stralsund zweckgebunden als Spende zur Unterstützung der Sanierung eines Spielplatzes zur Verfügung gestellt werden soll.

Die Spende wurde vorläufig unter der Leistung 61.2.01.001 – Sonstige Allgemeine Finanzwirtschaft, Sachkonto 37991000 – Spenden vor Annahme nach §44 Absatz 4 KV M-V, eingezahlt.

 

Die Spende wurde entsprechend des in der Anlage vorgeschriebenen und beigefügten Antrages auf Annahme des Angebotes einer Zuwendung im Sinne des § 44 Abs. 4 KV  M-V vom Senator und 1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters und Leiter des Amtes 60, Herrn Hartlieb, am 26.02.2014 angenommen.

 


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1: Die Spende der Wirtschaftsjunioren e.V., Mönchstraße 8A, 18439 Stralsund in Höhe von

1.120 € wird angenommen.

2. Die Spende wird für die Sanierung des Spielplatzes Kleiner Frankenfriedhof zur Verfügung gestellt.

 


Lösungsvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt die Annahme der Spende.

 


Alternativen:

Die Spende wird nicht angenommen. Das Geld wird zurück überwiesen und nicht für die Sanierung eines Spielplatzes eingesetzt.