Sachverhalt:
Gemäß Dienstanweisung Nr. 03/2012 vom
25.04.2013 wurde das Verfahren für den Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen
Zuwendungen geregelt. Die Bürgerschaft hat bei einer Wertgrenze ab 1.000 € über
die Annahme einer Spende zu entscheiden.
Die
Wirtschaftsjunioren Stralsund e.V. haben mit Unterstützung des Autohauses
„Boris Becker“ auf der Veranstaltung „Herzbewegend“ am 13.02.2014 eine Summe in
Höhe von insgesamt 1.120,00 € gesammelt, die der Hansestadt Stralsund
zweckgebunden als Spende zur Unterstützung der Sanierung eines Spielplatzes zur
Verfügung gestellt werden soll.
Die Spende wurde
vorläufig unter der Leistung 61.2.01.001 – Sonstige Allgemeine
Finanzwirtschaft, Sachkonto 37991000 – Spenden vor Annahme nach §44 Absatz 4 KV
M-V, eingezahlt.
Die Spende wurde entsprechend des in der
Anlage vorgeschriebenen und beigefügten Antrages auf Annahme des Angebotes einer
Zuwendung im Sinne des § 44 Abs. 4 KV
M-V vom Senator und 1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters und Leiter
des Amtes 60, Herrn Hartlieb, am 26.02.2014 angenommen.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund
beschließt:
1: Die Spende der Wirtschaftsjunioren e.V.,
Mönchstraße 8A, 18439 Stralsund in Höhe von
1.120 € wird angenommen.
2. Die Spende wird für die Sanierung des
Spielplatzes Kleiner Frankenfriedhof zur
Verfügung gestellt.
Lösungsvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt die Annahme der Spende.
Alternativen:
Die Spende wird
nicht angenommen. Das Geld wird zurück überwiesen und nicht für die Sanierung
eines Spielplatzes eingesetzt.