Einreicherin: Anett Kindler, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Anfrage:
1. Wie stellt die Hansestadt
Stralsund als Träger öffentlicher Einrichtungen mit Angeboten an Kinder und Jugendlichen sicher, dass die
Mitarbeiter*innen den Vorschriften aus
§ 8a SGB VIII /§ 45 KJHG entsprechend überprüft sind/werden?
Begründung:
Der Kinderschutz hat mit seinen
erweiterten Paragraphen eine hohe Bedeutung. Die Hansestadt hält mit
Musikschule, Museum, Theater, Stadtbibliothek, Zoo usw. Einrichtungen vor, in
denen Mitarbeiter*innen beschäftigt
sind, die für o.g. Schutzbefohlene in ihrer Arbeit verantwortlich sind. Der §
72a (1) SGB VIII führt die Personen auf,
die in dieser Funktion keine Beschäftigung mit Kinder und Jugendlichen
ausführen dürfen. Alle Beschäftigten, die mit Kindern und Jugendlichen in ihrer
Funktion zu tun haben, müssen daher nach § 30 (5) des
Bundeszentralregistergesetzes alle fünf Jahre ein erweitertes Führungszeugnis
vorlegen.