Betreff
Vermeidung von Kindeswohlgefährdung
Einreicherin: Anett Kindler, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorlage
kAF 0080/2017
Art
kleine Anfrage

Anfrage:


1.            Wie stellt die Hansestadt Stralsund als Träger öffentlicher Einrichtungen mit    Angeboten an Kinder und Jugendlichen sicher, dass die Mitarbeiter*innen den    Vorschriften aus § 8a SGB VIII /§ 45 KJHG entsprechend überprüft sind/werden?

 


Aussprache: Ja/  Nein


Begründung:


Der Kinderschutz hat mit seinen erweiterten Paragraphen eine hohe Bedeutung. Die Hansestadt hält mit Musikschule, Museum, Theater, Stadtbibliothek, Zoo usw. Einrichtungen vor, in denen  Mitarbeiter*innen beschäftigt sind, die für o.g. Schutzbefohlene in ihrer Arbeit verantwortlich sind. Der § 72a (1) SGB VIII  führt die Personen auf, die in dieser Funktion keine Beschäftigung mit Kinder und Jugendlichen ausführen dürfen. Alle Beschäftigten, die mit Kindern und Jugendlichen in ihrer Funktion zu tun haben, müssen daher nach § 30 (5) des Bundeszentralregistergesetzes alle fünf Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.