Sachverhalt:
Unter der Beschlussnummer 2016-VI-09-0511 vom 01.12.2016 wurde dem Wirtschaftsplan 2017 der
Stralsunder Werkstätten gemeinnützige GmbH durch die Bürgerschaft zugestimmt.
Nunmehr ergeben sich Änderungen von den bisher geplanten
Rahmenbedingungen im Bereich Wohnheim. So sollten weitere 8 Wohnheimplätze am
bisherigen Standort Neu Lüdershagen durch den Aufbau von Wohncontainern geschaffen
werden. Durch eine Anmietung am Standort des Berufsförderungswerkes, die
betriebswirtschaftliche und standortbezogene Vorteile bieten, können nunmehr 17
Plätze geschaffen werden. Damit verbunden sind weitere Investitionen zur
Ausstattung sowie die Schaffung von weiteren Planstellen.
In Anwendung des § 14 Absatz 7 der EigVO in Verbindung mit §
71 Absatz 4 Kommunalverfassung M-V wurde daher seitens der Gesellschaft der
Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2017 erstellt.
Der Verwaltungsrat hat dem Nachtragswirtschaftsplan 2017 im Rahmen eines Umlaufverfahrens zugestimmt und empfiehlt der Gesellschafterversammlung diesen zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund nimmt den Nachtragswirtschaftsplan 2017 der Gesellschaft zur Kenntnis und stimmt der Genehmigung des Nachtragswirtschaftsplanes durch den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Stralsunder Werkstätten gemeinnützige GmbH zu.
Lösungsvorschlag:
Durch die Erweiterung eines Aufgabenbereiches in der
Gesellschaft, hier Wohnheim, sind notwendige Änderungen mit einem
Nachtragswirtschaftsplan verbunden. Diese
Abweichungen wurden im Vorbericht des Unternehmens entsprechend begründet.
Der Nachtragswirtschaftsplan 2017 der Gesellschaft wird in
der Bürgerschaft beraten und beschlossen.
Alternativen:
Es ist keine Alternative vorgesehen.