Sachverhalt:
Die Spenden Angebote wurden entsprechend der in der Anlage der Dienstanweisung Nr. 03/2012 vom 25.04.2013 vorgeschriebenen und als Kopie beigefügten Anträge auf Annahme des Angebotes einer Zuwendung im Sinne des § 44 Abs. 4 KV M.V vom Senator und 2. Stellvertreter des Oberbürgermeisters und Leiter des Amtes 70, Herrn Albrecht entgegen genommen und an die Bürgerschaft verwiesen..
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt: Die in der Anlage aufgeführten Spenden vom Förderverein: „Zoofreunde Stralsund e.V.“ werden angenommen und dem Zoo zur Verfügung gestellt
Lösungsvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt die Annahme der Spenden.
Alternativen:
Die Spenden werden nicht angenommen. Die Spenden werden zurückgegeben.