Sachverhalt:
Die Spendenangebote wurden entsprechend der in der Anlage der Dienstanweisung Nr. 03/2012 vom 25.04.2013 vorgeschriebenen und als Kopie beigefügten Anträge auf Annahme des Angebotes einer Zuwendung im Sinne des § 44 Abs. 4 KV M-V vom Senator und 2. Stellvertreter des Oberbürgermeisters und Leiter des Amtes 70, Herrn Albrecht entgegen genommen und an den Hauptausschuss verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt: Die Spenden von den in der Anlage 1 aufgeführten Personen und Institutionen werden angenommen und dem Zoo Stralsund zur Verfügung gestellt.
Lösungsvorschlag:
Der Hauptausschuss der Hansestadt Stralsund beschließt die Annahme der Spenden.
Alternativen:
Die Spenden werden nicht angenommen. Das Geld wird zurück überwiesen und dem Zoo Stralsund nicht zur Verfügung gestellt.