Betreff
Transparenz Geschäftsführergehälter
Einreicherin: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Vorlage
AN 0005/2017
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:


Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt in allen Gesellschaften, in denen er die Hansestadt vertritt, durch Satzungsänderungen, Änderungen des Gesellschaftervertrages oder andere Maßnahmen darauf hinzuwirken, dass dem Paragraphen 73 (1) Nr. 8 KV M-V Rechnung getragen wird und zukünftig bei allen neu abgeschlossenen Arbeitsverträgen mit Geschäftsführern der städtischen Unternehmen durch eine entsprechende Klausel sichergestellt wird, dass eine Veröffentlichung der Gehälter problemlos möglich ist.

 


Begründung:

Bisher sind die Gehälter der Geschäftsführer der städtischen Gesellschaften nicht vollumfänglich (sprich auf jeden einzelnen GF rückschließbar) öffentlich einsehbar. Da die Gesellschaften mit öffentlichen Mitteln agieren, ist hier jedoch mehr Transparenz geboten.
Um dies zu korrigieren (dies sieht die Kommunalverfassung ausdrücklich vor), soll bei allen zukünftigen Abschlüssen von Arbeitsverträgen mit Geschäftsführern auf eine entsprechende Klausel geachtet werden. In den Ausschreibungen zu den Stellen ist ein entsprechender Hinweis zu vermerken.

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§ 73 (1) Nr. 8 KV M-V:

Ist eine Gemeinde unmittelbar oder mittelbar mit maßgeblichem Einfluss an einem Unternehmen oder einer Einrichtung in einer Rechtsform des privaten Rechts beteiligt, so hat sie dafür Sorge zu tragen, dass
8. in der Satzung oder im Gesellschaftervertrag geregelt ist, dass § 286 Absatz 4 und § 288 des Handelsgesetzbuches im Hinblick auf die Angaben nach § 285 Nummer 9 Buchstabe a und b des Handelsgesetzbuches keine Anwendung findet.