Betreff
Veränderte Verkehrsregeln für Radfahrer
Einreicher: Thoralf Pieper, CDU/FDP-Fraktion
Vorlage
kAF 0014/2017
Art
kleine Anfrage

Anfrage:

 

  1. Welchen Handlungsbedarf sieht die Verwaltung bezüglich der jüngsten Änderungen für die Radfahrer in der Straßenverkehrsordnung? Mit welchen Kosten ist zu rechnen? (Bitte Einzelmaßnahmen aufschlüsseln.)

 


Aussprache: Ja/  Nein


Begründung:

Bislang galten für Radfahrer bei einer fehlenden Fahrradampel die Fußgängerampeln. Seit der StVO-Änderung sollen Radfahrer sich nach den Fahrbahnampeln richten. Dies birgt

Konflikt- und Gefahrenpotential. Viele Autofahrer verlassen sich beim Rechtsabbiegen nämlich auf das Signal der Fußgängerampel.

Weiterhin dürfen nun radelnde Kinder auf dem Gehweg von ihren Eltern begleitet werden. Bislang mussten die Eltern getrennt von ihren Kindern auf der Fahrbahn oder dem Radweg fahren.

Im Bereich der Elektromobilität wurde für Radwege das Sonderzeichen „E-Bikes frei“ eingeführt.