Betreff
Genehmigungen von Werbung an Baudenkmalen
Einreicher: Andrea Kühl Fraktion LINKE offene Luiste
Vorlage
kAF 0004/2017
Art
kleine Anfrage

Anfrage:

 

Wie kommt es zu einer unterschiedlichen Herangehensweise bei Genehmigungen in Art und Maß von Werbung an Baudenkmalen?

 

Wer trägt die Verantwortung für die Genehmigung der Werbung „Bläße Immobilien“  am Baudenkmal Tribseer Damm und soll die Werbung so bleiben?

 

Ist das gegenüber den anderen Werbeträgern an Baudenkmalen gerechtfertigt?

 


Aussprache: Ja/  Nein


Begründung:

Es gibt Werbung an Baudenkmalen die der Fassade angepasst sind, zum Beispiel die Deutsche Bank oder Allianz - Vertretungen die auf ihre Firmenfarben Blau /Weiß  im Interesse des Erhalt des Stadtbildes verzichtet haben  und es wurde kürzlich eine Werbung an einem Baudenkmal mit gelber Klinkerfassade am Tribseer Damm mit einem auffälligen beleuchteten blauen Schriftzug genehmigt.

Es gibt öffentliche Kritik.