Betreff
Änderungsantrag zu TOP 12.2. Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Hansestadt Stralsund
Einreicher: Dr. Ronald Zabel, CDU/FDP-Fraktion
Vorlage
AN 0137/2016
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

In Vorlage B 0058/2016 wird Anlage 2 „Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Hansestadt Stralsund“ wie folgt geändert:

 

  1. Der § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 wird wie folgt verändert:

„Die Steuerbefreiung wird von der Vorlage eines Schwerbehindertenausweises des Hundehalters abhängig gemacht.“ 

 

  1. In § 6 Abs. 1 wird nach Nr. 1 folgende Nr. 2 neu eingefügt:
    „ 2. Hunde, die von Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 oder von Personen, die voll erwerbsgemindert sind, gehalten werden. Die Steuerbefreiung wird von der Vorlage eines auf den Namen des Hundehalters lautenden  Feststellungsbescheides oder Rentenausweises mit Nachweis der vollen Erwerbsminderung abhängig gemacht.“

 

  1. In § 6 Abs. 1 werden die bisherigen Nummern 2 und 3 zu den Nummern 3 und 4.

 

  1. § 6 Abs. 2 wird durch folgenden Satz ersetzt:
    „(2) Die Steuerbefreiung nach Abs. 1 Nummern 1, 2 und 4 ist alle zwei Jahre neu zu beantragen.“

 


Begründung: Bei den genannten Personen unterstützt der Hund in besonderer Form die Verbesserung der sozialen Kompetenz und die Teilhabe am sozialen Leben (Tagesstruktur). Deshalb sollten diese Hunde auch weiterhin von der Hundesteuer befreit sein.


 

 

Dr. Ronald Zabel

Fraktionsvorsitzender

CDU/FDP-Fraktion