Einreicher: Thoralf Pieper, CDU/FDP-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt
1. zu prüfen, ob ein Verzicht auf Erhöhungen
der Grundsteuer B bis zur Grundsteuerreform rechtlich möglich ist und welche
Auswirkungen ein solcher Verzicht haben würde,
2. den Finanz- und Vergabeausschuss über das Ergebnis der Prüfung zu informieren.
Begründung: Mit der Grundsteuerreform (BR-Drs. 515/16) soll das geltende System der Besteuerung von Grund und Boden geändert werden. Die Bundesländer wollen damit eine rechtssichere, zeitgemäße und verwaltungsökonomische Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer schaffen. Bislang wird die Grundsteuer auf Basis von aus dem Jahr 1935 stammenden Daten berechnet.
Thoralf Pieper
CDU/FDP-Fraktion