Sachverhalt:
Gerade hinsichtlich einer geplanten Verbesserung der Situation für
Fahrradfahrer und Fußgänger in der Hansestadt Stralsund mehren sich Anfragen
und Forderungen auch aus den politischen Fraktionen. Zum Ausbau von Radwegen
liegt zwar ein Konzept aus dem Jahr 1999 vor, auf deren Grundlage in den
vergangenen Jahren Infrastrukturmaßnahmen umgesetzt wurden, wie z.B. jüngst der
Geh-/Radweg Birkenweg. Dieses Radwegeausbaukonzept entspricht aber nicht den
heutigen Anforderungen eines Radverkehrskonzeptes. Für die Hansestadt Stralsund
liegt zudem das durch die Bürgerschaft beschlossene Klimaschutzkonzept aus dem
Jahr 2010 vor, das im Sinne von Klimaschutzmaßnahmen für den Sektor Verkehr
eher einzelne Zielvorgaben für den Radverkehr beschreibt. Aufgabe war, ein
neues, gesamtstädtisches Radverkehrskonzept zu erarbeiten.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund stimmt dem vorliegenden
Klimaschutz-Teilkon-zept „Klimafreundliche Mobilität – Stralsund steigt um“,
Dezember 2015, als Arbeitsgrund-lage für die Verwaltung zur Vorbereitung und
Umsetzung von Maßnahmen zu.
Lösungsvorschlag:
Über die Klimaschutzrichtlinie sind Klimaschutz-Teilkonzepte Mobilität
förderfähig, sofern diese nicht ausschließlich den Radverkehr, sondern die Förderung
des Umweltverbundes insgesamt, betrachten. Im Jahr 2015 wurde daraufhin für die
Hansestadt Stralsund durch das Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen und –systeme,
IVAS, Dresden, ein Klimaschutz-Teilkonzept Mobilität mit Schwerpunkt zum
Fußgänger- und Fahrradverkehr erarbeitet. Vorteil der Kombination liegt auf der
Hand.
Die im
vorliegenden Klimaschutz-Teilkonzept „Klimafreundliche Mobilität – Stralsund
steigt um“ enthaltenen Maßnahmen zielen nicht nur auf eine Verbesserung der
Infrastruktur. Sie sollen dazu motivieren, auf innerörtlichen Wegen verstärkt
zu Fuß zugehen oder mit dem Fahrrad zu fahren. Mit den Maßnahmen werden die
strategischen Ziele des städtischen Klimaschutzkonzeptes für den Sektor Verkehr
berücksichtigt und die Potentiale für die Reduzierung der CO2-Emissionen
anhand von Indikatoren konkretisiert.
Erarbeitet wurde das Konzept in Zusammenarbeit mit dem
Klimaschutzmanagement und Fachämtern, unter breiter Beteiligung der
Öffentlichkeit sowie Vorstellungen von Ergeb-nissen und Diskussionen im
Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung. Informa-tionen auf der
Internetseite der Stadt haben das Projekt öffentlichkeitswirksam begleitet.
Das Konzept ist nicht einfach Zukunftsprogramm, sondern unbedingte
Voraussetzung für Zuwendungen zur Förderung investiver Klimaschutzmaßnahmen zur
nachhaltigen Mobilität (Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten,
Kommunalrichtlinie) und für Zuwen-dungen für Investitionen in den Bau von
Radwegen in kommunaler Baulast (Kommunale Radbaurichtlinie – KommRadbauRL M-V)
und soll daher als Arbeitsgrundlage für die Ver-waltung beschlossen werden.
(Anlagen1a und 1b – Klimaschutz-Teilkonzept, Bericht Teil 1 und Teil 2)
Einzelne Maßnahmen zur Verbesserung der nahräumlichen Erschließung im
Radverkehr, für Fußgänger und die Vernetzung von Verkehren sollen jeweils vor
geplanter Umsetzung im Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung
vorgestellt werden. Die Infrastruk-turmaßnahmen zum Radverkehr werden dabei aus
dem Radverbindungszielnetz (Anlage 2), dem Zielzustand Radverkehr im
Straßenhauptnetz (Anlage 3) und dem angestrebten Zwischenzustand im
Radverbindungszielnetz (Anlage 4) abgeleitet.
Der gesamte Handlungsbedarf im Hauptstreckennetz des Radverkehrs und in
den Knoten-punkten wird in den Anlagen 5 und 6 beschrieben. Alle Maßnahmen des
Konzeptes sind in einem Maßnahmenkatalog (Anlage 7) zusammengestellt.
Erste Maßnahmen zum Radverkehr aus dem Konzept wurden im Jahr 2016
vorbereitet und sollen 2017 umgesetzt werden. Hierzu zählen
- Verbesserung der Radabstellbedingungen
in der Altstadt durch Ergänzungen von Fahrradständern
- Ausbau Radweg Grünhufer Bogen zwischen
Zoo und Birkenweg
- Ausbau Radweg Küterdamm zwischen
Jungfernstieg und Weiße Brücke
- Markierung eines Angebotsstreifens im
Knieperwall
- Markierung von Radfahrstreifen in der
Karl-Marx-Straße
- Verlängerung der Schutzstreifen
Carl-Heydemann-Ring in der Feldstraße bis zur Straße Tribseer Wiesen und
Anschluss an den Geh-/Radweg Richtung Voigdehagen
Alternativen:
Maßnahmen zur Förderung von Rad- und Fußgängerverkehr, auch zum Straßenausbau sind hinsichtlich Förderfähigkeit immer aus einem städtischen Gesamtkonzept abzuleiten. Ohne zukunftsfähiges Konzept ist eine positive Entwicklung und gezielte Förderung nicht möglich.