Betreff
Informationsvorlage zum Zins- und Schuldenmanagement der Hansestadt Stralsund per 30.06.2016
Vorlage
IV 0010/2016
Art
Informationsvorlage

Gemäß § 20 GemHVO Doppik M-V  ist der Bürgermeister verpflichtet, die Gemeinde-vertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss spätestens zum 30.06. des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.

 

Dieser Verpflichtung Rechnung tragend, wird diese Unterrichtung seit Jahren sogar quartalsweise durch das Kämmereiamt im Ausschuss für Finanzen und Vergabe vorgenommen.  Im Rahmen dessen ist auch über das Zins- und Schuldenmanagement informiert worden.

 

Gemäß § 13 Absatz 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Stralsund muss jedoch auch der Hauptausschuss über den Abschluss von Kreditverträgen regelmäßig informiert werden.

 

Dieser Informationspflicht wird mit dieser Informationsvorlage für das Haushaltsjahr 2016 nachgekommen. Zukünftig wird der Hauptausschuss eine jährliche, auf den 30.06. des Jahres bezogene, Berichterstattung zum Zins- und Schuldenmanagement erhalten.

 

Der beigefügte Bericht liefert einen stichtagbezogenen Überblick über die Darlehenssituation der Hansestadt Stralsund. Der Schuldenbegriff umfasst dabei nur Darlehen. Auf den Kassenkredit, kreditähnliche Rechtsgeschäfte und sonstige Verbindlichkeiten wird nicht eingegangen. Der Bericht beschränkt sich auf die Darlehen des Kernhaushaltes. Kredite bei verbundenen Unternehmen und Sondervermögen sind nicht Gegenstand der Betrachtung.