Gemäß § 20 GemHVO
Doppik M-V ist der Bürgermeister
verpflichtet, die Gemeinde-vertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss
spätestens zum 30.06. des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug
einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.
Dieser
Verpflichtung Rechnung tragend, wird diese Unterrichtung seit Jahren sogar
quartalsweise durch das Kämmereiamt im Ausschuss für Finanzen und Vergabe
vorgenommen. Im Rahmen dessen ist auch
über das Zins- und Schuldenmanagement informiert worden.
Gemäß § 13 Absatz 5
der Hauptsatzung der Hansestadt Stralsund muss jedoch auch der Hauptausschuss
über den Abschluss von Kreditverträgen regelmäßig informiert werden.
Dieser
Informationspflicht wird mit dieser Informationsvorlage für das Haushaltsjahr
2016 nachgekommen. Zukünftig wird der Hauptausschuss eine jährliche, auf den
30.06. des Jahres bezogene, Berichterstattung zum Zins- und Schuldenmanagement
erhalten.
Der beigefügte
Bericht liefert einen stichtagbezogenen Überblick über die Darlehenssituation
der Hansestadt Stralsund. Der Schuldenbegriff umfasst dabei nur Darlehen. Auf
den Kassenkredit, kreditähnliche Rechtsgeschäfte und sonstige Verbindlichkeiten
wird nicht eingegangen. Der Bericht beschränkt sich auf die Darlehen des
Kernhaushaltes. Kredite bei verbundenen Unternehmen und Sondervermögen sind
nicht Gegenstand der Betrachtung.