Betreff
Auskunftsersuchen nach §71 KV MV zum Ostseeflughafen
Einreicherin: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorlage
AN 0120/2016
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:


Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

Die Bürgerschaft erhält gemäß §71 (4) KV M-V Informationen zu folgenden Fragen, welche die Ostseeflughafen Stralsund-Barth GmbH betreffen:

1.            Der Ostseeflughafen Barth weist im Wirtschaftsjahr 2015 Umsatzerlöse in Höhe von   393.300,- Euro aus. Welchen Anteil der Umsatzerlöse haben die einzelnen   Geschäftsfelder (Flugbetrieb, Betrieb einer Anlage zur Erzeugung von Solarstrom,        Verpachtung an einen Schäfer zur Beweidung)?

2.            Wie stellen sich in den einzelnen Geschäftsfeldern die Gewinne und Verluste dar?

3.            Unter welchen Bedingungen wäre es möglich die gewinnbringenden Geschäftsfelder               ohne die verlustbringenden Unternehmensbereiche zu betreiben und damit einen       Beitrag zur Entlastung des Haushalts der Hansestadt Stralsund zu erwirtschaften?

 


Begründung:

Die Hansestadt Stralsund ist an der Ostseeflughafen Stralsund-Barth GmbH mit einem

Gesellschaftsanteil von 37,5% beteiligt. In den vergangenen Jahren wurden für den Geschäftsbereich des Flughafens erhebliche Verluste erwirtschaftet, die den städtischen Haushalt in erheblichem Maße belasteten. Durch den Aufbau und Betrieb einer Anlage zur Erzeugung von Solarstrom auf dem Gelände des Flughafens wurde ein Geschäftsbereich aufgebaut, der durch die dort erzielten Gewinne die Verluste des Fluggeschäfts weitgehend kompensieren konnte. Grundsätzlich stellt sich jedoch die Frage, aus welchen Gründen der defizitäre Flugbereich weiter aufrechterhalten bleiben soll und durch die Hansestadt Stralsund finanziert wird.