Einreicherin: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Die Bürgerschaft erhält gemäß §71 (4) KV M-V Informationen zu folgenden Fragen,
welche die Ostseeflughafen Stralsund-Barth GmbH betreffen:
1. Der Ostseeflughafen Barth
weist im Wirtschaftsjahr 2015 Umsatzerlöse in Höhe von 393.300,- Euro aus. Welchen Anteil der Umsatzerlöse haben die einzelnen
Geschäftsfelder (Flugbetrieb, Betrieb
einer Anlage zur Erzeugung von Solarstrom, Verpachtung
an einen Schäfer zur Beweidung)?
2. Wie
stellen sich in den einzelnen Geschäftsfeldern die Gewinne und Verluste dar?
3. Unter welchen Bedingungen
wäre es möglich die gewinnbringenden Geschäftsfelder ohne die verlustbringenden Unternehmensbereiche zu
betreiben und damit einen Beitrag
zur Entlastung des Haushalts der Hansestadt Stralsund zu erwirtschaften?
Begründung:
Die Hansestadt Stralsund ist an der Ostseeflughafen Stralsund-Barth GmbH
mit einem
Gesellschaftsanteil von 37,5% beteiligt. In den vergangenen Jahren wurden für den Geschäftsbereich des Flughafens erhebliche Verluste erwirtschaftet, die den städtischen Haushalt in erheblichem Maße belasteten. Durch den Aufbau und Betrieb einer Anlage zur Erzeugung von Solarstrom auf dem Gelände des Flughafens wurde ein Geschäftsbereich aufgebaut, der durch die dort erzielten Gewinne die Verluste des Fluggeschäfts weitgehend kompensieren konnte. Grundsätzlich stellt sich jedoch die Frage, aus welchen Gründen der defizitäre Flugbereich weiter aufrechterhalten bleiben soll und durch die Hansestadt Stralsund finanziert wird.