Sachverhalt:

Nach § 45 Abs. 1 KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Bevor die Bürgerschaft die Haushaltssatzungen und Haushaltspläne 2017 der Hansestadt Stralsund beschließt, ist der Haushaltsplanentwurf nach § 36 Abs. 2 KV M-V unter Federführung des Ausschusses für Finanzen und Vergabe in den Ausschüssen der Bürgerschaft zu beraten.

 

Gegenüber dem Bearbeitungsstand des Haushaltsplanentwurfs zur 1. Lesung am 03.11.2016 machen sich Veränderungen

-      durch Beschlüsse der Bürgerschaft vom 03.11.2016 zur personellen Verstärkung des Marinemuseums sowie für eine finanzielle Unterstützung der Verkehrswacht,

-      durch Fördermittelbeantragungen für soziale Projekte,

-      durch die künftige Mittelbereitstellung für eine Beibehaltung der „optimalen verkehrlichen Erschließung“ des ÖPNV im Stadtgebiet

-      durch die Erhöhung des Zuschusses für das Theater Vorpommern infolge der Tarifverhandlungen sowie

-      auf Grund von sonstigen unabwendbaren Planfortschreibungen

 

erforderlich, die in fortgeschriebenen Plankennziffern festzusetzen sind. Diese Planansätze sind in der Veränderungsliste des Ergebnis- und Finanzhaushaltes zusammengefasst und übersichtlich dargestellt.

 

Gleichzeitig ist eine Korrektur im Stellenplan 2017 vorzunehmen. Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen verändert sich durch die personelle Verstärkung des Marinemuseums um 0,5 auf nunmehr 571,364 Vollzeitäquivalente.

 

Zwischenzeitlich liegen dieser Beschlussvorlage Band II „Wirtschaftspläne der Unternehmen und der Sondervermögen“ und Band III „Städtebauliche Sondervermögen“ bei.

 


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

-          die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2017 des städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Stralsund – Altstadtinsel

-          die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2017 des städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Stralsund – Grünhufe

-          die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2017 des städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Stralsund – Knieper West

-          die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2017 des städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Stralsund – Kleiner Wiesenweg

 

-      den Wirtschaftsplan 2017 der Stralsunder Wohnungsbaugesellschaft mbH

-     den Wirtschaftsplan 2017 der SWS Stadtwerke Stralsund GmbH

-     den Wirtschaftsplan 2017 der Liegenschaftsentwicklungsgesellschaft der Hansestadt Stralsund mbH 

-     den Wirtschaftsplan 2017 der Stralsunder Innovations- und Gründerzentrum GmbH

-     den Wirtschaftsplan 2017 der Stralsunder Werkstätten gemeinnützige GmbH 

-     den Wirtschaftsplan 2017 der Wohlfahrtseinrichtungen der Hansestadt Stralsund gemeinnützige GmbH

-     den Wirtschaftsplan 2017 der Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund mbH

-     den Wirtschaftsplan 2017 der Ostseeflughafen Stralsund- Barth GmbH

-     die Kenntnisnahme des Wirtschaftsplans 2017 der Wirtschaftsfördergesellschaft Vorpommern GmbH

-     den Wirtschaftsplan 2017 der Brunst-Weber-Stiftung

-     den Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes Tourismuszentrale der Hansestadt Stralsund

-                     den Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes Städtischer Zentralfriedhof der Hansestadt Stralsund

 

-          die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2017 der Hansestadt Stralsund

 


Lösungsvorschlag:

Die auf der Grundlage der mittelfristigen Finanzplanung sowie der Orientierungsdaten des Ministeriums für Inneres und Sport für die Haushaltsplanung 2017 vom 29.09.2016 erstellten Entwürfe der Haushaltssatzungen und der Haushaltspläne 2017 der Hansestadt Stralsund wurden in den vergangenen Wochen in den Fachausschüssen und Fraktionen intensiv und konstruktiv diskutiert.

 

Damit kann eine Beschlussfassung zum Haushalt 2017 unter Einbeziehung der Änderungen der Veränderungsliste vom 22.11.2016 in der Sitzung der Bürgerschaft am 01.12.2016 erfolgen. Die Hansestadt Stralsund wird der Rechtsaufsicht anschließend den Haushaltsplan 2017 für das Genehmigungsverfahren vorlegen.

 


Alternativen:

Keine