Sachverhalt:
Gemäß § 41a der Kommunalverfassung für Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)
in Verbindung mit § 16 der Hauptsatzung
der Hansestadt Stralsund bestellt die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund
die/den Beauftragte/n für die Integration von Menschen mit Behinderungen,
die/der hauptamtlich tätig ist.
Die Stelle des der/des Beauftragten für die Integration von Menschen mit
Behinderungen wurde intern als auch extern als Teilzeitstelle mit einem Umfang
von 20 Stunden/Woche ausgeschrieben. (Ausschreibungstext in der Anlage)
Auf die Ausschreibung gingen insgesamt 23 Bewerbungen ein. Herr Andreas
Witte war nach dem durchgeführten Auswahlverfahren der am besten geeignete Bewerber.
Herr Witte hat im Jahr 2013 den Studiengang Politikwissenschaften mit
dem Abschluss Magister Artium beendet. Er verfügt über eine mehr als 2-jährige
Berufserfahrung in der Integrationshilfe. Als Schulbegleiter für Kinder mit
geistigen, körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen besitzt er umfassende
Praxiskenntnisse in der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen.
Herr Witte hat seine Beschäftigung bei der Hansestadt Stralsund am 01.08.2016 aufgenommen. Das Arbeitsverhältnis wurde wegen der ausstehenden Bestellung befristet bis zum 30.09.2016 abgeschlossen.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Herr Andreas Witte wird zum Beauftragten für die Integration von Menschen mit Behinderungen bestellt. Gleichzeitig endet die Bestellung der bisherigen Beauftragten, Frau Steffi Hertwig aus dem Jahre 2004
Lösungsvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt, dass Herr Witte ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt zum Beauftragten für die Integration von Menschen mit Behinderungen bestellt wird.
Alternativen:
Unter Berücksichtigung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gibt es keine Alternative.