Betreff
Keine städtischen Flächen für Wildtiershowveranstalter
Einreicher: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorlage
AN 0085/2016
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:


Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:


Städtische Flächen werden Zirkussen und jedem anderen nicht zur Verfügung gestellt, um

folgende Tiere wildlebender Arten in Showprogrammen oder temporären Ausstellungen zu

zeigen: Affen, Bären, Raubkatzen, Robben, Krokodile, Elefanten, Nashörner, Flusspferde,

Giraffen, antilopenartige Tiere, Zebras, Kängurus, Greifvögel und Strauße.

Gleiches gilt, wenn diejenigen, die solche Veranstaltungen und Showprogramme gemeinhin

durchführen, in Stralsund zwar auf die Programmteile mit diesen Tieren verzichten, sie aber

mitführen und in Stralsund während des Aufenthalts gehalten werden sollen, wie auch dann,

wenn sie mit diesen Tieren lediglich Flächen für ein Winter- oder Zwischenlager beanspruchen.

Geschlossene Verträge bleiben hiervon unberührt.

Die Verwaltung wird beauftragt, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, um den Beschluss

umfassend umzusetzen.

 


Begründung:

Eine Vielzahl von Städten und Gemeinden haben durch ähnliche Beschlüsse zum Ausdruck

gebracht die Tierhaltung, die mit der Präsentation der Tiere zwingend verbunden ist, nicht

unterstützen zu wollen.

 

Aus den dazu bislang vernehmbaren Äußerungen von Bürger*innen und Stadtvertreter*innen ist zu schließen, dass der überwiegende Teil der Stralsunder*innen sich ebenfalls dafür ausspricht, solch eine zwar gesetzlich erlaubte aber dennoch als nicht artgerecht angesehene Tierhaltung dadurch zu unterstützen, dass denjenigen die Tiere auf diese Art und Weise halten, städtische Flächen nicht mehr, z.B. per Sondernutzung, zur Verfügung gestellt werden.

Um diese indirekte Unterstützung zukünftig zu verwehren, soll durch den Beschluss die not-

wendige Klarheit und Ermächtigung geschaffen werden auf die gestützt weitere Maßnahmen

ergriffen werden, die dazu dienen, zukünftige Anfragen negativ bescheiden zu können.
Die in jüngster Vergangenheit häufiger von Gemeinden beschlossene Einschränkung ist

nicht unumstritten. In einigen Fällen haben Zirkusse darauf gestützte Absagen vor Gericht

angegriffen. Dazu ergangene unterschiedliche Entscheidungen soll die Verwaltung auswerten, um die Maßnahmen herauszufiltern und zu ergreifen, die am wenigsten angreifbar und damit für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung als am erfolgversprechendsten erscheinen.