Einreicher: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Städtische Flächen werden Zirkussen und jedem anderen nicht zur Verfügung
gestellt, um
folgende Tiere wildlebender Arten in Showprogrammen oder temporären Ausstellungen zu
zeigen: Affen, Bären, Raubkatzen, Robben, Krokodile, Elefanten, Nashörner, Flusspferde,
Giraffen, antilopenartige Tiere, Zebras, Kängurus,
Greifvögel und Strauße.
Gleiches gilt, wenn diejenigen, die solche Veranstaltungen und Showprogramme gemeinhin
durchführen, in Stralsund zwar auf die Programmteile mit diesen Tieren verzichten, sie aber
mitführen und in Stralsund während des Aufenthalts gehalten werden sollen, wie auch dann,
wenn sie mit diesen Tieren lediglich Flächen für ein Winter-
oder Zwischenlager beanspruchen.
Geschlossene Verträge bleiben hiervon unberührt.
Die Verwaltung wird beauftragt, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, um den Beschluss
umfassend umzusetzen.
Begründung:
Eine Vielzahl von Städten und Gemeinden haben durch ähnliche Beschlüsse zum
Ausdruck
gebracht die
Tierhaltung, die mit der Präsentation der Tiere zwingend verbunden ist, nicht
unterstützen zu wollen.
Aus den dazu bislang
vernehmbaren Äußerungen von Bürger*innen und Stadtvertreter*innen ist zu
schließen, dass der überwiegende Teil der Stralsunder*innen sich ebenfalls
dafür ausspricht, solch eine zwar gesetzlich erlaubte aber dennoch als nicht
artgerecht angesehene Tierhaltung dadurch zu unterstützen, dass denjenigen die
Tiere auf diese Art und Weise halten, städtische Flächen nicht mehr, z.B. per
Sondernutzung, zur Verfügung gestellt werden.
Um diese indirekte
Unterstützung zukünftig zu verwehren, soll durch den Beschluss die not-
wendige Klarheit und
Ermächtigung geschaffen werden auf die gestützt weitere Maßnahmen
ergriffen werden,
die dazu dienen, zukünftige Anfragen negativ bescheiden zu können.
Die in jüngster Vergangenheit häufiger von Gemeinden beschlossene Einschränkung
ist
nicht unumstritten.
In einigen Fällen haben Zirkusse darauf gestützte Absagen vor Gericht
angegriffen. Dazu
ergangene unterschiedliche Entscheidungen soll die Verwaltung auswerten, um die
Maßnahmen herauszufiltern und zu ergreifen, die am wenigsten angreifbar und
damit für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung als am
erfolgversprechendsten erscheinen.