Einreicher: Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Anfrage:
1. Wie stellt die
Stadtverwaltung sicher, dass der Beschluss der Bürgerschaft zur
Zahlung des Mindestlohns unabhängig von den bundesgesetzlichen Regelungen im
Falle städtischer Aufträge und Vergaben auch umgesetzt wird und
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erreicht?
2. Wie gewährleistet die Stadtverwaltung, dass die durch die Bürgerschaft beschlossene
Mindestlohnregelung unabhängig von den bundesgesetzlichen Vorgaben auch
durch Subunternehmer umgesetzt wird, die durch Auftragnehmer städtischer Aufträge
eingesetzt werden?
3. Welche Folgen haben Verstöße gegen die Mindestlohnregelung durch Auftragnehmer
städtischer Aufträge und Vergaben?
Begründung:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund hat bereits vor Einführung des
bundesweiten Mindestlohns zum 01.01.2015 beschlossen, für städtische Aufträge
und
Vergaben einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde anzusetzen. Die Anfrage orientiert
darauf in Erfahrung zu bringen, wie dieser Beschluss unabhängig von den inzwischen
bestehenden bundesgesetzlichen Regelungen umgesetzt wird.