Betreff
Mindestlohnzahlung bei städtischen Aufträgen und Vergaben
Einreicher: Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorlage
kAF 0075/2016
Art
kleine Anfrage

Anfrage:


1.            Wie stellt die Stadtverwaltung sicher, dass der Beschluss der Bürgerschaft zur

                Zahlung des Mindestlohns unabhängig von den bundesgesetzlichen Regelungen im

                Falle städtischer Aufträge und Vergaben auch umgesetzt wird und

                Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erreicht?

 

2.            Wie gewährleistet die Stadtverwaltung, dass die durch die Bürgerschaft beschlossene

                Mindestlohnregelung unabhängig von den bundesgesetzlichen Vorgaben auch

                durch Subunternehmer umgesetzt wird, die durch Auftragnehmer städtischer Aufträge

                eingesetzt werden?

 

3.            Welche Folgen haben Verstöße gegen die Mindestlohnregelung durch Auftragnehmer

                städtischer Aufträge und Vergaben?

 


Aussprache: Ja/  Nein


Begründung:


Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund hat bereits vor Einführung des bundesweiten Mindestlohns zum 01.01.2015 beschlossen, für städtische Aufträge und

Vergaben einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde anzusetzen. Die Anfrage orientiert

darauf in Erfahrung zu bringen, wie dieser Beschluss unabhängig von den inzwischen

bestehenden bundesgesetzlichen Regelungen umgesetzt wird.