Betreff
Markierung von zu fällenden Bäumen
Einreicher: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorlage
AN 0084/2016
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:


Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Alle Bäume, die die Stadt zu fällen plant, sollen auf umweltfreundliche Art mindestens vier

Wochen vor dem geplanten Fälltermin deutlich sichtbar markiert werden.

 

Die Öffentlichkeit soll über diese Maßnahme auf der Homepage der Stadt und im Amtsblatt

sowie durch andere geeignete Veröffentlichungen (wie etwa Pressemitteilungen) informiert

werden. Dabei soll auch eine Informationsstelle in der Stadtverwaltung benannt werden, bei

der Bürger*innen und Verbände Auskunft zu den geplanten Fällmaßnahmen erhalten und

selbst sach- und fachgerechte Stellungnahmen dazu abgeben können.

 


Begründung:

Die Öffentlichkeit reagiert zunehmend sensibilisiert auf die Fällungen von Bäumen im

Stadtgebiet. Proteste kommen in der Regel aber erst dann auf, wenn die Bäume bereits

gefällt sind. Denn oft nehmen die Bürger*innen die Baumfällungen in ihrem Stadtgebiet erst

dann konkret wahr.

 

Um die Bürger*innen einfacher, konkreter und frühzeitiger zu informieren, schlagen wir eine

auffällige Markierung der zu fällenden Bäume vor. Damit soll die Öffentlichkeit die

Möglichkeit erhalten, frühzeitig und unmittelbar auf die Fällmaßnahmen aufmerksam zu

werden. Diese Markierung soll so früh wie möglich, mindestens jedoch vier Wochen vor dem

geplanten Fälltermin in umweltfreundlicher Form erfolgen. Die Öffentlichkeit wird frühzeitig auf allen geeigneten Wegen der Veröffentlichung über diese

Form der zukünftigen Markierung und ihre Bedeutung informiert. Zugleich wird eine

Kontaktstelle in der Stadtverwaltung benannt, an die sich Bürger*innen und Verbände

wenden können, wenn sie nähere Informationen erhalten möchten oder Fragen und

Anregungen zur geplanten Maßnahme haben. Bürger*innen und Verbänden, insbesondere NABU, BUND, Greenpeace etc., soll so die Möglichkeit gegeben werden, sich noch während die Bäume stehen, über die Fällmaßnahme (Zeitpunkt, Gründe, Baumaßnahme, Notwendigkeit) zu informieren und gegebenenfalls selbst Stellungnahmen dazu abzugeben.